Praktisches Jahr in EINEM Jahr? - Promotion

Student

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,

ich bin mir darüber unsicher, ob bei einer 12-Monatigen praktischen Tätigkeit in einem Unternehmen wirklich auch der komplette Umfang an Tätigkeit im Sinne der Ausbildungszugangsvoraussetzungen erfüllt ist. Sprich: Kann man "12 Monate Tätigkeit" mit "12 Monate praktisches Jahr" gleichsetzen? - Oder sollte man "großzügig" 2 Jahre Tätigkeit ansetzen, innerhalb derer das geforderte"Pflichtjahr" abgegolten sein sollte?


Nun sehe ich aber auf der anderen Seite die dreijährige Promotion stehen, die freilich das praktische Jahr gänzlich erfüllt. Das heisst, man braucht zwar effektiv ein Jahr länger bis zum PA-Ausbildungs-Start, hat aber dadurch den Dr.-Titel mit erworben.


Sofern die zugrunde gelegten Zahlen keine Milchmädchenrechnung darstellen, bleibt also die eigentliche Frage: Lohnt es sich (ohne dass man in jedem Fall eine Promotion beabsichtigt) das zusätzliche Jahr in Kauf zu nehmen, um anschließend mit Dr.-Titel die Ausbildung zu starten; Oder ist es sinnvoller (warum?) in kürzest möglicher Zeit zum Ausbildungs-Start zu kommen?


Grüße.
 

Lisa

BRONZE - Mitglied
Die 12-monatige praktisch-technische Tätigkeit kann selbstverständlich in 12 Monaten abgeleistet werden, wenn während der 12 Monate wirklich "praktisch-technisch" gearbeitet wurde (oder dies zumindest so aus der Bescheinigung des Arbeitgebers hervorgeht).
Auch bei einer Promotion kommt es für die Anerkennung als praktisch-technisches Jahr auf den Inhalt derselben an, dies wurde hier im Forum auch schon ausgiebig diskutiert.
Es muss sich im Übrigen bei der praktisch-technischen Tätigkeit nicht um eine "qualifizierte" Tätigkeit als Ingenieur oder Naturwissenschaftler handeln, Hauptsache pratisch und technisch - alles, wo Du einen Schraubenzieher in der Hand hattest, kommt prinzipiell in Frage, das gilt auch für (Industrie)-Praktika, Studentenjobs, Zivi-Zeit etc. Die 12 Monate kannst Du Dir also auch aus verschiedenen Studentenjobs und Praktika vor oder nach dem Studienabschluss zusammenstückeln.
 
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