praktische Tätigkeit im aussereuropäischen Ausland

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Guest
Ich möchte gerne eine Ausbildung zum Patentanwalt machen und habe eine Frage hinsichtlich der einjährigen praktischen Tätigkeit. Ich arbeite seit meiner Promotion schon seit fast Jahren an einer US-amerikanischen Universität. Ich nehme mal an, dass das auch anerkannt wird. (Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege).

Bevor ich nun ins Business Office gehe und ich mir die Bescheinung ausstellen lasse, frage ich nun. Was muss alles auf der Bescheininung stehen? Dass ich im Bereich Research war? Dass es eine praktische Tätigkeit war? Ist es ein Problem, dass die Bescheinung auf Englisch ist? Und: wie aktuell muss so eine Bescheinung sein?

viele Gruesse,

Heiko
 
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Guest
Ich sollte mir vielleicht die Texte, die ich online stelle, vorher durchlesen. Oben hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen.

Ich wollte sagen, ich bin schon seit zwei Jahren hier
 
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Lisa

Guest
Meiner Erfahrung nach wird Englisch vom DPMA akzeptiert, andere Sprachen jedoch nicht. Wo Du die Tätigkeit abgeleistet hast spielt keine Rolle, ich hatte eine Bestätigung aus Asien, kein Problem. Das Datum auf der Bestätigung spielt auch keine Rolle, es muss auch nicht draufstehen, dass es für das DPMA sei, kann auch eine Art Arbeitszeugnis sein. Was draufstehen muss: Anzahl der Wochenstunden (40h = "Vollzeit"), genauer Zeitraum, Tätigkeitsbeschreibung. Ob Research oder Hilfsarbeiter ist egal, hauptsache "praktisch-technisch"! Am Besten sollten derartige Schlüsselworte auftauchen, oder eben eine Beschreibung gegeben werden, aus der hervorgeht, dass Du etwas gemacht hast, was unter diesen Oberbegriff fällt (z.B.: Versuche aufbauen, Versuche durchführen, Anlagen warten, Geräte reparieren, Geräte testen... - nicht aber: Berechnungen durchführen, Programmiertätigkeiten, Vertrieb, Lehrtätigkeiten etc.) Viel Erfolg!
 
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stefan

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Hallo Heiko,

da Du laut Deinem Eintrag bereits promoviert bist, sollte sich wegen des technischen Jahres kein Problem ergeben, solange Du zumindest 1 Jahr vollzeit an Deiner Promotion gearbeitet hast. In diesem Falle genügt der Arbeitsvertrag als Nachweis.

Gruß,
Stefan
 
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candid art

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Vergiss das Business Office. Ich hab einfach einen dreizeiligen Text vorbereitet - so wie Lisa meinte, mit den richtigen Schlüsselbegriffen wie "40 Studen/Woche", "praktisch-technisch" etc. - und den Prof gebeten, ihn auf dem Uni-Briefkopf zu drucken und zu unterschreiben. Die deutsche Bürokratie ist in den USA berüchtigt und die Amis helfen einem da gern aus.
 
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Guest
Danke für eure Hilfe.

meine Promotion müßte dann eigentlich die Voraussetzungen fuer das praktische Jahr erfüllen, auch wenn es nur eine halbe Stelle war. Werde mir aber trotzdem die Unterschrift von meinem Chef hier holen. Sichere mich gerne doppelt ab!

Vielen Dank
 
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