Guten Tag zusammen,
bekanntlich wird für die Ausbildung zum PA eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit vorausgesetzt.
Zunächst einmal stellt sich mir die Frage, ob diese tatsächlich derart wichtig ist, dass man später als PA davon profitiert, diese geleistet zu haben, oder ob es doch nur ein vorschriftsmäßig "nötiges Übel" ist, um die Ausbildung beginnen zu können? Denn ich habe das Gefühl, dass mit einem Jahr nicht wirklich enorm viel in Angriff genommen werden kann, wenn man eine anfängliche Einarbeitung von zwei und eine abschließende "Ausarbeitung" von einem Monat berücksichtigt, in Summe also nur neun Monate praktisch im Unternehmen tätig ist, damit man exakt das "Pflichtjahr" erfüllt.
Gelegentlich hat man hier schon gelesen, dass von manchen diese Tätigkeit auch mit Praktikas während des Studiums "abgearbeitet" wurde. Nun, ich studiere Physik und könnte es rein zeitlich gar nicht schaffen, während den Semesterferien auf 12 Monate Praktikum über das gesamte Studium verteilt zu kommen, da die in Frage kommende vorlesungsfreie Zeit mit wenigen Ausnahmen für Prüfungen eingeplant werden muss.
Angesichts der daraus resultierenden Zwangsläufigkeit, in jedem Fall im Anschluss an das Studium das "praktische Jahr" zu durchlaufen stellt sich mir die Frage, was hinsichtlich der Erfahrungssammlung zu bevorzugen ist:
Für 6-8 Wochen in einer Prüfungsfreien Zeit während den Semesterferien als Werkstudent in ein auf dem eigenen Ineteressensgebiet tätigen Industrieunternehmen hineinzuschauen, oder in einer Kanzlei den Tagesablauf eines Patentanwaltes kennen zu lernen?
Eine Möglichkeit das praktische Jahr zu "ersetzen" besteht offenbar darin, seine Promotionszeit damit zu verrechnen. In welchem Verhältnis stehen nun aber die zwei der hier angenommenen drei Jahre Promotion, um die man seinen Ausbildungsbeginn effektiv nach hinten hinausschiebt, zum Doktor vor dem Namen?
MfG,
Student
bekanntlich wird für die Ausbildung zum PA eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit vorausgesetzt.
Zunächst einmal stellt sich mir die Frage, ob diese tatsächlich derart wichtig ist, dass man später als PA davon profitiert, diese geleistet zu haben, oder ob es doch nur ein vorschriftsmäßig "nötiges Übel" ist, um die Ausbildung beginnen zu können? Denn ich habe das Gefühl, dass mit einem Jahr nicht wirklich enorm viel in Angriff genommen werden kann, wenn man eine anfängliche Einarbeitung von zwei und eine abschließende "Ausarbeitung" von einem Monat berücksichtigt, in Summe also nur neun Monate praktisch im Unternehmen tätig ist, damit man exakt das "Pflichtjahr" erfüllt.
Gelegentlich hat man hier schon gelesen, dass von manchen diese Tätigkeit auch mit Praktikas während des Studiums "abgearbeitet" wurde. Nun, ich studiere Physik und könnte es rein zeitlich gar nicht schaffen, während den Semesterferien auf 12 Monate Praktikum über das gesamte Studium verteilt zu kommen, da die in Frage kommende vorlesungsfreie Zeit mit wenigen Ausnahmen für Prüfungen eingeplant werden muss.
Angesichts der daraus resultierenden Zwangsläufigkeit, in jedem Fall im Anschluss an das Studium das "praktische Jahr" zu durchlaufen stellt sich mir die Frage, was hinsichtlich der Erfahrungssammlung zu bevorzugen ist:
Für 6-8 Wochen in einer Prüfungsfreien Zeit während den Semesterferien als Werkstudent in ein auf dem eigenen Ineteressensgebiet tätigen Industrieunternehmen hineinzuschauen, oder in einer Kanzlei den Tagesablauf eines Patentanwaltes kennen zu lernen?
Eine Möglichkeit das praktische Jahr zu "ersetzen" besteht offenbar darin, seine Promotionszeit damit zu verrechnen. In welchem Verhältnis stehen nun aber die zwei der hier angenommenen drei Jahre Promotion, um die man seinen Ausbildungsbeginn effektiv nach hinten hinausschiebt, zum Doktor vor dem Namen?
MfG,
Student