Patentprüfer ?

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Hauke

Guest
Hallo

ich studiere Chemie (auf Diplom) und bin zwar erst im vierten Semster, also ist noch etwas früh, aber irgendwie bin ich ziemlich an einem Beruf im Patentbereich interessiert, und habe schon oft hier im Forum herumgelesen.
Daher glaube ich inzwischen auch halbwegs zu wissen wie man Patentassessor/Patentanwalt wird.

Nur ist mir noch nicht klar was die Abgrenzung zu einen Patentingenieur bzw. Patentreferent (da Chemie ja kein Ingenieursstudium ist) ist, wenn ich das richtig sehe ist die Ausbildung dazu ja deutlich kürzer.

Außerdem ist mir nicht klar was die Patentprüfer (beim DPMA) für eine Ausbildung haben, weil eine unkündbare Beamtenstelle zu haben kann in der heutigen Zeit auch was wert sein.
Wenn ich das hier http://www.dpma.de/infos/stellen/st20060413.html
richtig lese suchen die Momentan keine Chemiker, aber ganz allgemein muß ich dafür keine Ausbildung als Patentanwalt machen, sondern "nur" 5 Jahre berufliche Tätigkeit? (zähllt da die Promotion wohl schon rein?) und man muß Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Französisch haben (ich hatte nie französich, müßte das also von Grund auf lernen)

Beim EPO steht hingegen
http://www.european-patent-office.org/epo/patexam.htm#requirements
für patent examiner das für sie Industrieerfahrung kein Muß ist und auch das man die dritte Sprache erst lernen kann.

Wo kann man mehr über diese Tätigkeiten und Jobchancen erfahren?

Schonmal vielen Dank für erklärende Beiträge :)
 
G

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Guest
Hallo Hauke,

warum suchst Du Dir nicht einen ordentlichen Beruf?

War nur Spass.

Patentreferenten müssen nicht notwendigerweise die Anwaltsprüfung gemacht haben.

Prüfer (DPMA / EPA) sind Ingenieure oder Naturwissenschaftler, die von den Ämtern intern patentjuristisch auf Vordermann gebracht werden. Da sich die Profile (Patentanwalt, Patentreferent, Patentprüfer) voneinander unterscheiden, ist eine unterschiedliche Ausbildung angebracht.

Frz. lernen wäre für die Ämter ein echtes Plus. Kannst Dir ja überlegen, am Institut Pasteur zu promovieren (oder woanders in Frankreich). Dann schlägst Du eine Menge Fliegen mit einer Klappe. Neben den Sprachkenntnissen bekommst Du tollen Wein und Käse obendrauf.

Bonne chance.
 
G

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Guest
Noch etwas ausführlicher:
>Patentreferenten müssen nicht notwendigerweise die Anwaltsprüfung gemacht haben.

Es besteht bei den Ämtern und dem Patentgericht (anders als beim Landgericht) kein Anwaltszwang. Daher kann ein Unternehmen durch bevollmächtigten Angestellten handeln, der kein PA sein muss. Da ein PA aber mehr verdient, wird in den meisten Unternehmen nicht gerne gesehen, wenn die Mitarbeiter Kandidat werden wollen. Leben kann man von einer Stelle als Patentingenieur dennoch ganz gut.
Die Berufsbezeichnung "Patentingenieur" ist nicht geschützt und bezeichnet eher die Tätigkeit als die Ausbildung (so wie beim Vertriebs- und Prozessingenieur auch). Eine Karriere als Patentingenieur steht also auch Naturwissenschaftlern offen.

>Prüfer (DPMA / EPA) sind Ingenieure oder Naturwissenschaftler, die von den Ämtern intern patentjuristisch auf Vordermann gebracht werden. Da sich die Profile (Patentanwalt, Patentreferent, Patentprüfer) voneinander unterscheiden, ist eine unterschiedliche Ausbildung angebracht.

Da muss ich widersprechen: Der Patentingenieur oder -referent oder patent counsel (Infineon) macht im wesentlichen schon das gleiche wie ein PA, nur nicht für beliebige Dritte sondern nur für seinen Arbeitgeber. Wenn er die identische Ausbildung durchlaufen hat wie der PA aber keine Zulassung hat (d.h. er bezahlt keinen Kammerbeitrag, keine Haftpflichtversicherung und kann in den Urlaub gehen wann er will) kann sich auch ein Patentingenieur "Patentassessor" nennen, die Bezeichnung ist geschützt.

Um Prüfer zu werden, verlangt das DPMA 5 Jahre Praxis in der Industrie oder Forschung, Promotion zählt mit, aber nur im Umfang der Bezahlung. Wer also für die ganze Arbeit nur eine halbe Stelle bekommt, kann 4 Jahre Promotion nur mit 2 Jahren anrechnen. Das gilt für das PJ der Kandidaten aber auch. Franz. Kenntnisse sind bei DPMA-Prüfern ziemlich unüblich, englisch reicht passiv.
Das EPA verlangt keine Praxis in der Industrie, ist aber vorteilhaft. Dafür sind die sprachlichen Anforderungen in den Amtssprachen ziemlich hoch. Du solltest Verhandlungen in allen Amtssprachen folgen können, dich daran beteiligen können und danach den Beschluss schreiben. Weiterer Haken: Bei 31 Mitgliedsstaaten im EPÜ werden die Mitarbeiter nach Proporz eingestellt. Deutsche und Holländer gibt's mehr als genug. Die Zustandsdichte wird da schon eng. Nach Fermis goldener Regel ist aber ein freier Endzustand Vorraussetzung für eine endliche Übergangswahrscheinlichkeit.

>Frz. lernen wäre für die Ämter ein echtes Plus. Kannst Dir ja überlegen, am Institut Pasteur zu promovieren (oder woanders in Frankreich). Dann schlägst Du eine Menge Fliegen mit einer Klappe. Neben den Sprachkenntnissen bekommst Du tollen Wein und Käse obendrauf.
... wer's mag...
 
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Goldi

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.. und dann gibt es noch den Patentingenieur (Fh), ich glaube in Weiden in der Oberpfalz. Der wird niemals PA oder PAss oder Prüfer, d.h. er bleibt immer Patentschreiber und Handlanger. Leben kann man davon auch, aber ob's so spannend ist?
 
H

Hauke

Guest
schonmal vielen Dank.

Habe ich das also richtig verstanden, daß ein Patentreferent im Prinzip das gleiche wie ein Patentassessor macht, nämlich in seinem Unternehmen halt die Patente bearbeitet, aber beide im Gegensatz zum Patentanwalt nicht in einer Kanzlei arbeiten. Und der Patentrefferent verdient weniger als der Patentassessor, da die Ausbildung im Vergleich kürzer ist (hier http://www.copat.de/download/Flyer_FernUni_2006.pdf gibts z.B eine Ausbildung bestehend aus nur zwei Kursen, keine Einsendeaufgaben, insgesammt 2 Semester für 150€, ist das sinvoll?)

Wenn ich mir aber den "Großen Stellenmarkt" auf dieser Seite anschaue gibt es da auch Unternehmen die Patentanwälte suchen (strengenommen meinen sie damit also Patentassessoren?)


Nun zu den Prüfern, die Leute die beim DPMA/EPA arbeiten müssen doch auch irgendeine Art von Ausbildng erhalten, "nur" Studium und 5 Jahre Industrieefahrung wird da wohl nicht reichen.

Weil sonst kommt da der Patentanwalt mit seiner 26 Monatigen Ausbildung + Amtsjahrerfahrung, da muß der Prüfer doch schon verstehen was er da wie prüft.
Das läuft aber alles intern in der Behörde ab, oder wie verstehe ich das, weiß jemand wie diese Ausbildung zum Prüfer genau abläuft, weil auf der DPMA-Seite finde ich nichts/wenig.
 
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patpat

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Aussage meines Prüfers während des Amtsjahres:

"Wir verdienen keinen Sold, wir bekommen Schmerzensgeld!"
 
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Goldi

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Ein Fernstudium zum Patentreferent habe ich noch nie gehört, scheint mir bei dem Umfang auch eher obsolet. Eher an der Uni mal ein Semester BGB mitnehmen und ein paar Grundlagen lernen, das hilft beim Einstieg in den Beruf ungemein. Sonst ist halt learning by doing angesagt.

>Das läuft aber alles intern in der Behörde ab, oder wie verstehe ich das, weiß jemand wie diese Ausbildung zum Prüfer genau abläuft, weil auf der DPMA-Seite finde ich nichts/wenig.

Genau so ist es. Der Beamte wird max. 5 Jahre als "Regierungsrat zur Anstellung" eingestellt, d.h. Besoldung A13, betriebsbedingte Kündigung ist noch möglich und bei dauernder Dienstunfähigkeit gibt's keine Pension sondern Rausschmiss. Die Zeit wird um andere Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst gekürzt, also z.B. Promotion. Nach mind. 1.5 Jahren Ausbildung (learning by doing, interne Kurse in den relevanten Rechtsgebieten) wird er dann "Hilfsmitglied einer Prüfungsabteilung", wenn er den "z.A." los hat "Mitglied des DPMA" (§ 27 PatG). Dann folgt ein zügiger Aufstieg bis A15, dann ist i.d.R. Schluss bis zur Pensionierung.
Von ca. 1000 Prüfern schaffen ca. 100 den Sprung als technischer Richter an das BPatG, von da kommen noch weniger zurück als Abteilungsleiter ans Amt und von da ganz wenige zum Vorsitzenden Richter ans BPatG.

Das technische Gebiet eines Prüfers ist extrem eng, wenn Du 20 Jahre "Leitern und Baugerüste" oder "Kloschüsseln und Pissoirs" geprüft hast, könnte eine gewisse Langeweile in Dein Einzelbüro einziehen. Der Aufstieg zum Richter ist die einzige Hoffnung der Mühle zu entgehen.

Die Ausbildung ist insgesamt kürzer, da ein Prüfer weniger Rechtsgebiete braucht als der PA. Es fehlen unter anderem: UWG, GWB, MarkenG, GeschMG, Lizenzvertragsrecht, EPÜ, PCT.
 
G

GAST_DELETE

Guest
>Wenn ich mir aber den "Großen Stellenmarkt" auf dieser Seite anschaue
>gibt es da auch Unternehmen die Patentanwälte suchen (strengenommen
>meinen sie damit also Patentassessoren?)

Richtig, Die Ausbildung schließt mit der Assessorprüfung ab. Der Unterschied zwischen Assessor und Anwalt ist die Zulassung, welche nur eine formelle Hürde ist, § 5 PatanwO. Zusätzlich zur bestandenen Prüfung wird ein Kanzleisitz gefordert (kann auch das eigene Wohnzimmer sein), eine Haftpflichtversicherung, eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer und eine Vereidigung beim DPMA.
Dann darf man Aufträge für jeden dahergelaufenen Dritten gegen Kohle übernehmen. Der Assessor darf das nicht.

Man kann auch als Angestellter in der Industrie arbeiten und im Nebenberuf Anwalt sein. § 41a PatanwO kennt da aber ein paar Beschränkungen, auch für den Arbeitgeber. Die meisten wollen also i.d.R. einen Assessor ohne weitere Bindungen.

Da aber wie gesagt die Industrie nur ungern ausbildet, kommen die meisten Assessoren aus der Anwaltschaft. Industrieassessoren sind meist älter und/oder vertraglich an ihr altes Unternehmen gebunden.
 
P

Plempi

Guest
"Aussage meines Prüfers während des Amtsjahres:

"Wir verdienen keinen Sold, wir bekommen Schmerzensgeld!""

Ich dachte im Amtsjahr ist man für 0€ beim DPMA angestellt. Was für Schmerzensgeld soll das denn sein?
 
L

Logikus

Guest
Plempi schrieb:
"Aussage meines Prüfers während des Amtsjahres:

"Wir verdienen keinen Sold, wir bekommen Schmerzensgeld!""

Ich dachte im Amtsjahr ist man für 0€ beim DPMA angestellt. Was für Schmerzensgeld soll das denn sein?
Plempi, wo bleibt Deine brilliante Logik????

Der Kandidat verdient nix. Aber der Prüfer doch!!!!!
 
K

Korbinian

Guest
Wenn Firmen Patentanwälte suchen, suchen sie nicht
zwangsweise Patentassessoren.

Aufgrund der Verflechtungen zwischen Firmen kann es nämlich
sinnvoll sein, einen Patentanwalt zu haben, der auch
Minderheitsbeteiligungen vertreten kann. Dies
darf ein Assessor beispielsweise noch nicht.

Der Patentanwalt kann dann als Mitarbeiter für seinen Arbeitgeber
und als Anwalt für die (Minderheiten-) Tochter auftreten.

Dies gilt auch umgekehrt: Nur ein Anwalt kann die
Muttergesellschaft vertreten...

Dies ist besonders im BPatG lustig, wenn nicht klar ist, ob Robe zu
tragen ist, oder nicht...
 
G

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Guest
Korbinian schrieb:
Dies ist besonders im BPatG lustig, wenn nicht klar ist, ob Robe zu
tragen ist, oder nicht...
Tritt der Anwalt als Vertreter für den Anmelder auf, so hat er Robenpflicht.

Tritt er als bevollmächtigter Angestellter des Anmelder, so hat er keine Robenpflicht.

Schon eine bizarre Situation wenn man beide Möglichkeiten hat. Letztendlich zählt aber nur, ob der Anmelder selbst auftritt oder ein Vertreter als (Prozess-)Bevollmächtigter benannt wurde. Im letzteren Fall muss die Robe her.
 
G

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Guest
Korbinian schrieb:
Aufgrund der Verflechtungen zwischen Firmen kann es nämlich
sinnvoll sein, einen Patentanwalt zu haben, der auch
Minderheitsbeteiligungen vertreten kann. Dies
darf ein Assessor beispielsweise noch nicht.
Woraus schliesst Du das?

Korbinian schrieb:
Der Patentanwalt kann dann als Mitarbeiter für seinen Arbeitgeber
und als Anwalt für die (Minderheiten-) Tochter auftreten.

Dies gilt auch umgekehrt: Nur ein Anwalt kann die
Muttergesellschaft vertreten...
Das ist schlicht falsch. Einschlägig ist §155 PatAnwO.
 
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