Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
sehe ich das richtig, dass man veröffentlichte Druckschriften Dritter aufgrund § 5 Urheberrechtsgesetz ("Amtliche Werke") beispielsweise auf eine Homepage stellen kann?
Also man macht z.B. eine Webseite zu bestimmten Technologien, und präsentiert dort (als Beispiele zur Veranschaulichung) Patentfiguren aus diversen veröffentlichten Druckschriften als Thumbnails oder verkleinerte Bilder, und setzt entsprechende Links zu den Seiten bzw. zu den Downloads bei Depatisnet oder Espacenet darunter.
Das dürfte doch (angesichts §5 UrhG) keine rechtlichen Probleme geben, insbesondere nicht mit dem Inhaber der fraglichen Anmeldungen/Patente?
Grüße Kurt
sehe ich das richtig, dass man veröffentlichte Druckschriften Dritter aufgrund § 5 Urheberrechtsgesetz ("Amtliche Werke") beispielsweise auf eine Homepage stellen kann?
Also man macht z.B. eine Webseite zu bestimmten Technologien, und präsentiert dort (als Beispiele zur Veranschaulichung) Patentfiguren aus diversen veröffentlichten Druckschriften als Thumbnails oder verkleinerte Bilder, und setzt entsprechende Links zu den Seiten bzw. zu den Downloads bei Depatisnet oder Espacenet darunter.
Das dürfte doch (angesichts §5 UrhG) keine rechtlichen Probleme geben, insbesondere nicht mit dem Inhaber der fraglichen Anmeldungen/Patente?
Grüße Kurt