Patentanwalt nach EPO

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Eugen Wehrwein

Guest
Hallo,

ich studiere zur Zeit Physik auf Diplom und werde im April 2004 voraussichtlich fertig. Ich möchte danach in der Patentbranche arbeiten. Ich habe erfahren, daß man als Patentprüfer beim EPO anfangen kann und nach mindestens 4 Jahren die Prüfung zum Patentanwalt ablegen kann.
Stimmt diese Information so, oder muß man eine zusätzliche Ausbildung beim Patentanwalt und paralleles Hagenstudium ableisten?

Gruß

Eugen
 
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Lisa

Guest
Prüfer / Patentanwalt

Hallo,
nach 4 Jahren als Prüfer kannst Du die europäische Eignungsprüfung ablegen - einzige Vorraussetzung für diese sind ja 3 Jahre Berufserfahrung im Patentbereich und natürlich Dein Physikdiplom. Du wärst dann also European Patent Attorney und könntest als solcher sicher auch eine Stelle in einer Kanzlei finden. Allerdings wärst Du NICHT vertretungsberechtigt vor dem deutschen Patentamt, weil kein deutscher Patentanwalt. Das wäre sicher ein Nachteil bei der Stellensuche und vor allem, wenn Du Dich selbstständig machen möchtest. Die deutsche Prüfung kannst Du nur nach der "klassischen" Kandidatenausbildung incl. Hagen, Amtsjahr etc. oder nach 8 Jahren Berufserfahrung ablegen (siehe Rubrik "Ausbildung" hier auf der Seite).
Abgesehen davon unterscheiden sich die Tätigkeiten als Prüfer oder als PA doch sehr, so dass ich mir trotz der attraktiven Bezahlung am EPA das nochmal gut überlegen würde!
Viel Erfolg, Lisa.
 
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Robby

Guest
Prüfer oder Anwalt ist eine völlig unterschiedliche Tätigkeit, da stimme ich Lisa absolut zu. Mein Tip: Überleg Dir, was und vor allem wie und in welchem Umfeld Du arbeiten möchtest und dann entscheide, wo Du Dich bewirbst.
 
E

Eugen

Guest
Hallo,

danke für die hilfreichen Antworten. Mich zieht es eher in die Selbstständigkeit, deshalb werde ich wahrscheinlich den Weg einer Kandidatenausbildung einschlagen.

Gruß

Eugen
 
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