Patentanwalt - Kriterien erfüllt?

RalfBR

Schreiber
Erfülle ich die Kriterien für PA oder nicht?

1) TU-Abschluss Dipl.-Ing., aber auf dem Gebiet "Städtebau/Stadtplanung"
2) "Technische" Praxis: 2 Jahre im Bereich Stadtsanierung, also nicht in rein technisch/naturwissenschaftlichem Bereich
3) Tätigkeit im Bereich gewerblicher Rechtsschutz: Paralegal in brasilianischer Kanzlei (seit 2000 - Arbeitsschwerpunkt Markenrecht - also keine Mitarbeit an 100 Patenten nachweisbar). Rückkehr nach Deutschland April 2008.

Fragen

1) Ist eine Ausbildung für mich zum PA möglich oder bleibt nur der Weg über die 8/10-jährige Berufspraxis als Patentsachbearbeiter?
2) Falls nicht möglich, kann die fast 8 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz als Paralegal auf die 8/10-
Jahre Patentsachbearbeiter angerechnet werden oder muss ich erneut 8/10 Jahre bei einem deutschen Arbeitgeber tätig sein, um einen Antrag auf die Prüfung zum PA stellen zu können.
3) Kann ich zum Studium "Recht für Patentanwälte" an der Fernuniversität Hagen zugelassen werden aufgrund meiner bisherigen fast 8-jährigen Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz oder muss ich erst 5 Jahre bei einem deutschen Arbeitgeber im Fach tätig sein?
4) Ist meine Zulassung als Patentanwalt beim brasilianischen Patent- und Markenamt nützlich oder hilfreich?
5) Falls die PA-Laufban ausgeschlossen ist, gibt es weitere Berufsbilder ohne diesen Titel, die für mich offen sind, z.B. Paralegal für IP, Markenanwalt usw.?
6) An welche Stelle könnte ich mich zur weiteren Information hierzu wenden?
 

Reptil

GOLD - Mitglied
RalfBR schrieb:
Erfülle ich die Kriterien für PA oder nicht?

1) TU-Abschluss Dipl.-Ing., aber auf dem Gebiet "Städtebau/Stadtplanung"
Wenn das nicht reicht, was dann?

RalfBR schrieb:
2) "Technische" Praxis: 2 Jahre im Bereich Stadtsanierung, also nicht in rein technisch/naturwissenschaftlichem Bereich
Technisch genug, wenn man's richtig formuliert.

RalfBR schrieb:
3) Tätigkeit im Bereich gewerblicher Rechtsschutz: Paralegal in brasilianischer Kanzlei (seit 2000 - Arbeitsschwerpunkt Markenrecht - also keine Mitarbeit an 100 Patenten nachweisbar). Rückkehr nach Deutschland April 2008.
Spielt keine Rolle.

RalfBR schrieb:
Fragen

1) Ist eine Ausbildung für mich zum PA möglich oder bleibt nur der Weg über die 8/10-jährige Berufspraxis als Patentsachbearbeiter?
Ich würde sagen, kein Problem.

RalfBR schrieb:
2) Falls nicht möglich, kann die fast 8 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz als Paralegal auf die 8/10-
Jahre Patentsachbearbeiter angerechnet werden oder muss ich erneut 8/10 Jahre bei einem deutschen Arbeitgeber tätig sein, um einen Antrag auf die Prüfung zum PA stellen zu können.
Die Frage stellt sich IMHO nicht

RalfBR schrieb:
3) Kann ich zum Studium "Recht für Patentanwälte" an der Fernuniversität Hagen zugelassen werden aufgrund meiner bisherigen fast 8-jährigen Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz oder muss ich erst 5 Jahre bei einem deutschen Arbeitgeber im Fach tätig sein?
Ist integraler Bestandteil des Ausbildung.

RalfBR schrieb:
4) Ist meine Zulassung als Patentanwalt beim brasilianischen Patent- und Markenamt nützlich oder hilfreich?
Deine Berufserfahrung sicherlich, die formale Zulassung hingegen wird beim DPMA auf ein von Null nur infinitesimal verschiedenes Maß an Interesse stoßen.

RalfBR schrieb:
5) Falls die PA-Laufbahn ausgeschlossen ist, gibt es weitere Berufsbilder ohne diesen Titel, die für mich offen sind, z.B. Paralegal für IP, Markenanwalt usw.?
Paralegals gibt es in DE nicht, soviel ich weiß. Rechtspfleger kommt dem am nächsten, aber das ist eine eigene Ausbildung. Markenanwälte sind Rechtsanwälte.

Spielt aber keine Rolle, da nicht ausgeschlossen.

RalfBR schrieb:
6) An welche Stelle könnte ich mich zur weiteren Information hierzu wenden?
Das DPMA ist Dein Froind und Helfer! Insbesondere kannst Du in grenzwertigen Situationen von denen eine definitive und gültige Aussage bekommen. Wir hier orakeln bloß aus dem Kaffeesatz :)

Hasssta la visssta,
Reptil
 
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