V
Verwirrter
Guest
Wie sich die "älteren" Leser des Forums vielleicht noch erinnern, gab es 2001 - pünktlich zur Einführung des Euro - auch das Kostenbereinigungsgesetz, das Kosten- und Fristenregelungen und alles und so
vereinheitlichen und in ein Gesetz stecken sollte.
Dabei habe ich nun gehört, dass unsystematisch vorgegangen worden sei. So sei zwar "die Einspruchsgebühr aus dem PatG entfernt, die Beschwerdegebühr aber nicht." Kann jemand mit der Aussage was anfangen? Nach Studium der Gesetze weiss ich nicht, was damit gemeint ist. Über die Beschwerdegebühr steht doch da gar nichts (mehr) (bis auf den Verweis auf das Patentkostengesetz in § 73 bezüglich Rückzahlung).
Was zum Henker war gemeint?
Dabei habe ich nun gehört, dass unsystematisch vorgegangen worden sei. So sei zwar "die Einspruchsgebühr aus dem PatG entfernt, die Beschwerdegebühr aber nicht." Kann jemand mit der Aussage was anfangen? Nach Studium der Gesetze weiss ich nicht, was damit gemeint ist. Über die Beschwerdegebühr steht doch da gar nichts (mehr) (bis auf den Verweis auf das Patentkostengesetz in § 73 bezüglich Rückzahlung).
Was zum Henker war gemeint?