Online Kostenrechner für verschiedene Verfahren

R

Rolf Claessen

Guest
Hallo zusammen,

da ich es leid war, immer wieder die verschiedensten Kosten für Abmahnungen, Gutachten zu Kostenrisiken etc. neu auszurechnen, habe ich einen Online-Kostenrechner für verschiedene Verfahren gebastelt. Hier kann man u.a. die Kostenrisiken für Abmahnungen, Patentverletzung, Nichtigkeitsverfahren, Markenverletzung, ... ausrechnen (alle Instanzen). Da ich den Rechner am Wochenende gebastelt habe, kann es sein, dass sich Fehler bei den verschiedenen Sätzen für Gerichtskosten bzw. die Anwälte eingeschlichen haben.

Ich wäre Euch daher sehr, sehr dankbar, wenn Ihr mir kurz Bescheid geben könntet, wenn Ihr einen solchen Fehler entdeckt oder sonstige konstruktive Kritik üben wollt.

Hier also endlich der Link:

http://www.ipkosten.de

So, jetzt ist es auch Zeit, in den 1. Mai zu feiern :)

Viel Spass,

Rolf
 
H

h. i.d. suppe

Guest
Macht die BGH-Instanz mit nur einem Anwalt Sinn? Die sollte doch wohl besser gestrichen werden. Ausserdem: Warum bekommt der Patentanwalt weniger als der Rechtsanwalt vor dem BGH?

h. i.d. suppe
 
K

Kand.

Guest
siehe BGH I ZB 6/04 vom 12. August 2004 zum Thema "Mitwirkender Patentanwalt".

Leitsatz: Die Prozeßgebühr des im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof mitwirkenden Patentanwalts beträgt 13/10.

NB: Der am BGH zugelassene Rechtsanwalt bekommt 20/10.
 
M

Mekkakopp

Guest
Kand. schrieb:
Leitsatz: Die Prozeßgebühr des im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof mitwirkenden Patentanwalts beträgt 13/10.

NB: Der am BGH zugelassene Rechtsanwalt bekommt 20/10.
Sauerei!
 
K

Kand.

Guest
Im übrigen ist die Begründung zu der zitierten Entscheidung ganz interessant zu lesen.

Kurz zusammengefaßt steht da, daß die (armen) am BGH zugelassenen Rechtsanwälte durch die Reform der ZPO, bei der die Zulassungskriterien für die Revision eingeschränkt wurden, maßgeblich benachteiligt sind (z.B. durch "empfindliche Einkommenseinbußen" oder eine "verminderte Bereitschaft junger Anwälte, sich beim Bundesgerichtshof zuzulassen"), was für mitwirkende Patentanwälte in dieser Form nicht zutreffe. Deshalb rechtfertige sich die deswegen erhöhte Prozeßgebühr für BGH-Anwälte - nicht hingegen für Patentanwälte!
 
M

Mekkakopp

Guest
Kand. schrieb:
zugelassenen Rechtsanwälte durch die Reform der ZPO, bei der die Zulassungskriterien für die Revision eingeschränkt wurden, maßgeblich benachteiligt sind (z.B. durch "empfindliche Einkommenseinbußen" oder eine "verminderte Bereitschaft junger Anwälte, sich beim Bundesgerichtshof zuzulassen")
In der Annahme, dass Du das richtig wiedergegeben hast: Wieso bedeuten schärfere Zulassungskriterien oder eine (un)freiwillige Verminderung des Nachwuchses eine Benachteiligung der tatsächlich zugelassenen Anwälte? Muss ich das verstehen? Das Gegenteil ist doch der Fall. Wenig Konkurrenz=viele zu übernehmende Fälle. Außerdem steigt dadurch doch der Aufwand pro Fall nicht.

Rätsel über Rätsel. Sind die immer so wirr im Kopf beim BGH? Zumindest offenbar immer wieder, wie man an den "Verträgen kraft sozialtypischen Verhaltens" wohl sehen kann.
 
H

h. i.d. suppe

Guest
Zu den Gerichtsverfahren am LG, OLG und BGH:

Gibt es da nicht noch die 1,5fache Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). Die ist doch jetzt nach dem RVG auch nicht mehr abhängig von einer tatsächlichen Einigung, oder? Außerdem wird diese doch auch fällig, selbst wenn noch kein Prozessauftrag erteilt wurde (s. GRUR 10/2004, 1232)?

Stehe ich auf dem Schlauch? Ist die Einigungsgebühr im Gewerblichen Rechtsschutz überhaupt anwendbar?

Wer findet noch weitere Fehler bei www.ipkosten.de? Wäre doch schön, wenn das ein verlässlicher Online-Rechner würde...

Gruss,

h. i.d. suppe
 
G

GAST_DELETE

Guest
Der Anfall der Einigungsgebührs hängt natürlich von der Einigung ab.

Häufig kommt jedoch eine 1,2 Terminsgebühr (Nr. 3104) hinzu.
 
H

h. i.d. suppe

Guest
Nach dem oben zitierten Artikel aus der GRUR ist die Einigungsgebühr nicht mehr von einer tatsächlichen Einigung abhängig.

Eine Terminsgebühr ist bei www.ipkosten.de bereits berücksichtigt.

h. i.d. suppe
 
M

Mekkakopp

Guest
h. i.d. suppe schrieb:
Eine Terminsgebühr
Heißt das Ding wirklich und wahrhaftig "Termin_s_gebühr"? Wirklich mit Bindungs-S? Ist ja lächerlich. Gerade an dieser Stelle gehört das "s" überhaupt nicht hin.

Überall wollen die Herrschaften von der Rechtspflege das "s" am liebsten streichen (ich sage nur: Schadenersatz und Anwaltverein), obwohl es meistens dringend gebraucht wird. Aber ausgerechnet zwischen Termin und gebühr?

Gibt es etwa auch Terminsfracht und Terminsgeld? Das tut ja weh, so falsch klingt und liest sich das.

Den Leuten vom Anwaltverein möchte ich übrigens am liebsten entgegenschleudern, ob sie sich in Zukunft auch "Rechtanwälte" nennen wollen. Das "s" tut ja nicht not.
 
I

IB

Guest
@Mekkokopp

vielleicht hilft Dir:

Gebühr des Termins=> Terminsgebühr

Termingebühr würde sinngemäß heißen, dass eine Gebühr zu einem Termin zu zahlen ist, aber nicht, dass eine Gebühr für die Anberaumung eines Termins fällig wird. Das letztere ist aber hier wohl gemeint.

Geld zum Termin (iSv termingerecht)=> Termingeld
Fracht zum Termin (iSv termingerecht)=> Terminfracht
 
M

Mekkakopp

Guest
Welche Erkenntnis gewinnen wir nun aus dem verlinkten Artikel?

Zitat: "Wer glaubt, durch Logik dem Rätsel, in welchen Fällen ein Fugen-s steht und in welchen nicht, auf die Spur zu kommen, kann leicht auf den Holzweg geraten."

Zwischenbemerkung @schorschi: Toller Ratschlag ("in Zweifelsfällen"), wirklich! Alle Zweifel werden hier also durch den Duden restlos beseitigt. Bin begeistert.

Fazit: Es gibt für diese Problematik keine Logik. Es gibt nur: "Das war schon immer so".

Genau aus diesem Grund habe ich oben auch nur mit (Sprach-)Gefühl argumentiert. Das "s" in Terminsgeld gehört da einfach nicht hin. Es tut weh.

Hingegen müsste man eigentlich alle bestrafen, die "Schadenersatz", "Schadenmeldung" und "Schadenabwicklung" schreiben und vor allem: sprechen.
 
M

Mekkakopp

Guest
Ich meine natürlich Terminsgebühr (nicht Terminsgeld). Bei sovielen schrecklichen Wörtern geht meine Konzentration den Bach runter.
 
R

Rolf Claessen

Guest
Jetzt funktionieren sogar die Funktionen zur Berechnung gem. RVG und GKG korrekt :) Es war zuvor bei bestimmten Gegenstandswerten zu falschen Berechnungen gekommen. Danke für den Input.

Rolf
http://ww.ipkosten.de
 
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