Wie bereits in der Rubrik "Ausbildung" erläutert, fällt der offizielle - und somit für die Fristen maßgebliche - Beginn Ihrer Ausbildung auf den Tag, an dem Ihr Ausbilder Sie offiziell als Patentanwaltsbewerber gemeldet hat. So bemisst sich beispielsweise der Beginn des Ausbildungsabschnitts beim DPMA (Amtsjahr) nach dem offiziellen Beginn Ihrer Ausbildung beim Patentanwalt. Uns würde daher Ihre Antwort auf folgende Frage interessieren:
Wieviel Zeit ist bei Ihnen zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und der offiziellen Meldung als Patentanwaltsbewerber vergangen?
Alte Umfrage: Diese Frage haben wir den Benutzern des Kandidatentreffs bereits im Zeitraum vom 9. September 2008 bis 1. März 2011 gestellt. Dies führte damals zu folgendem Ergebnis:

Wieviel Zeit ist bei Ihnen zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und der offiziellen Meldung als Patentanwaltsbewerber vergangen?
Alte Umfrage: Diese Frage haben wir den Benutzern des Kandidatentreffs bereits im Zeitraum vom 9. September 2008 bis 1. März 2011 gestellt. Dies führte damals zu folgendem Ergebnis:
