T
Troy
Guest
Guten Tag,
für den unglücklichen Fall dass man zur EQE erkrankt und nicht teilnehmen kann finde ich im Abl 12/2006 (VEP) keine Regelung.
Im Einzelnen:
1) Falls man ein Attest für den Prüfungszeitraum vorlegt, gilt die Teilnahme beim nächsten Mal dann als erste Teilnahme (mit Ausgleichsmöglichkeit)?
2) gibts die Prüfungsgebühr zurück?
3) muss die Erkrankung bis Beginn der Prüfung gemeldet werden?
4) wem und wie muss die Nichtteilnahme gemeldet werden?
Falls es hier Regelungen gibt, bitte ich um Angabe der Quelle (evtl. Link)
Danke
Troy
für den unglücklichen Fall dass man zur EQE erkrankt und nicht teilnehmen kann finde ich im Abl 12/2006 (VEP) keine Regelung.
Im Einzelnen:
1) Falls man ein Attest für den Prüfungszeitraum vorlegt, gilt die Teilnahme beim nächsten Mal dann als erste Teilnahme (mit Ausgleichsmöglichkeit)?
2) gibts die Prüfungsgebühr zurück?
3) muss die Erkrankung bis Beginn der Prüfung gemeldet werden?
4) wem und wie muss die Nichtteilnahme gemeldet werden?
Falls es hier Regelungen gibt, bitte ich um Angabe der Quelle (evtl. Link)
Danke
Troy