S
Schmunzler
Guest
Hallo alle,
und willkommen zur Realität, die einen manchmal deprimierend von hinten in Form findiger Prüfer erschlägt. Heute geht es um etwas simples wie Neuheit. Ich kann den Fall selber natürlich nicht darlegen, versuche aber, das Problem so klar wie möglich zu präsentieren.
Wir nehmen mal an, wir melden etwas an, dass die Merkmale A (Oberbegriff) sowie B und C (Kennzeichen) hat. Das Ding dient dem Zweck Z.
Ein weiteres Merkmal D der Erfindung ist nicht offenbart worden, da es einfach nur offensichtlich schien (ich bring mal ein Beispiel: Würdet ihr bei einer mehrteiligen Projektionsleinwand noch anmerken, dass alle Teile die selbe Farbe haben? Das ist doch klar? Siehe unten.)
Nun kommt also der Prüfungsbescheid, und man liest die Entgegenhaltung, die einem Zweck dient, der dem Zweck Z entgegenläuft, ja, diesen sogar ausschließt. Man liest das erste Ausführungsbeispiel und stellt fest: Ah, GUUUUT, das kann gar nicht B sein, und ist es auch nicht (B soll für alle C gemeinsam geeignet sein; hier ist ein X beschrieben, das in Bs für alle dort auch vorkommenden Cs zerfällt, aber kein gemeinsames B für alle C.) B hier zu verwenden wäre auch absolut ABSURD, denn dann würde das in der Entgegenhaltung beschriebene Ding... naja, jedenfalls nichts sinnvolles tun. Zudem ist X in Anspruch 1 und der ganzen Beschreibung als ESSENTIELL beschrieben.
Ausführungsbeispiel 2. Oh nein! Dem X wird - als Teils des X - ein B für alle C hinzugefügt!
Was macht also unser Freund Prüfer? Er nimmt den ESSENTIELLEN Teil des X weg. Bleibt A, B und C. Da aber A, B und C das Merkmal D fehlt, ist dieses A, B und C - Teil vollkommen sinnlos! Es erfüllt nicht den Zweck meiner Anmeldung, auch nicht den Zweck der anderen, es ist einfach vollkommen hirnloser Schrott, der dann offenbart ist. Aber die Merkmale A, B und C.
Tja... und D, weil es so selbstverständlich ist, das steht in meiner ganzen Offenbarung nicht.
Simple, einfache Frage: Und nun? Reicht es wirklich, dass A, B und C offenbart sind, auch wenn der Fachmann nicht mal im TRAUM auf die Idee käme, aus Entgegenhaltung 1 diese Merkmale zu nehmen, weil es ein Haufen Schrott ist?
Ist Neuheit wirklich nur ein stupides Aufsummieren offenbarter Merkmale oder spielt es noch eine kleine Rolle, ob es den Gegenstand überhaupt sinnvoll gibt, also, darf der Fachmann da essentielle Komponenten eliminieren, um Schrott zu behalten, der sich dann auf den Gegenstand der Erfindung lesen lässt?
Ein Fachmann versteht eine technische Lehre nicht nach dem reinen Wortlaut, sondern zieht zum Verständnis das Fachwissen heran. Kann ihm das Fachwissen auch sagen, wann etwas (im Rahmen einer bestimmten Offenbarung) keinerlei Sinn ergibt?
Bin gespannt auf Meinungen; vielleicht weiß auch jemand ein Beispiel hierzu, da ich meins nicht unbedingt in den Raum schmeissen will.
und willkommen zur Realität, die einen manchmal deprimierend von hinten in Form findiger Prüfer erschlägt. Heute geht es um etwas simples wie Neuheit. Ich kann den Fall selber natürlich nicht darlegen, versuche aber, das Problem so klar wie möglich zu präsentieren.
Wir nehmen mal an, wir melden etwas an, dass die Merkmale A (Oberbegriff) sowie B und C (Kennzeichen) hat. Das Ding dient dem Zweck Z.
Ein weiteres Merkmal D der Erfindung ist nicht offenbart worden, da es einfach nur offensichtlich schien (ich bring mal ein Beispiel: Würdet ihr bei einer mehrteiligen Projektionsleinwand noch anmerken, dass alle Teile die selbe Farbe haben? Das ist doch klar? Siehe unten.)
Nun kommt also der Prüfungsbescheid, und man liest die Entgegenhaltung, die einem Zweck dient, der dem Zweck Z entgegenläuft, ja, diesen sogar ausschließt. Man liest das erste Ausführungsbeispiel und stellt fest: Ah, GUUUUT, das kann gar nicht B sein, und ist es auch nicht (B soll für alle C gemeinsam geeignet sein; hier ist ein X beschrieben, das in Bs für alle dort auch vorkommenden Cs zerfällt, aber kein gemeinsames B für alle C.) B hier zu verwenden wäre auch absolut ABSURD, denn dann würde das in der Entgegenhaltung beschriebene Ding... naja, jedenfalls nichts sinnvolles tun. Zudem ist X in Anspruch 1 und der ganzen Beschreibung als ESSENTIELL beschrieben.
Ausführungsbeispiel 2. Oh nein! Dem X wird - als Teils des X - ein B für alle C hinzugefügt!
Was macht also unser Freund Prüfer? Er nimmt den ESSENTIELLEN Teil des X weg. Bleibt A, B und C. Da aber A, B und C das Merkmal D fehlt, ist dieses A, B und C - Teil vollkommen sinnlos! Es erfüllt nicht den Zweck meiner Anmeldung, auch nicht den Zweck der anderen, es ist einfach vollkommen hirnloser Schrott, der dann offenbart ist. Aber die Merkmale A, B und C.
Tja... und D, weil es so selbstverständlich ist, das steht in meiner ganzen Offenbarung nicht.
Simple, einfache Frage: Und nun? Reicht es wirklich, dass A, B und C offenbart sind, auch wenn der Fachmann nicht mal im TRAUM auf die Idee käme, aus Entgegenhaltung 1 diese Merkmale zu nehmen, weil es ein Haufen Schrott ist?
Ist Neuheit wirklich nur ein stupides Aufsummieren offenbarter Merkmale oder spielt es noch eine kleine Rolle, ob es den Gegenstand überhaupt sinnvoll gibt, also, darf der Fachmann da essentielle Komponenten eliminieren, um Schrott zu behalten, der sich dann auf den Gegenstand der Erfindung lesen lässt?
Ein Fachmann versteht eine technische Lehre nicht nach dem reinen Wortlaut, sondern zieht zum Verständnis das Fachwissen heran. Kann ihm das Fachwissen auch sagen, wann etwas (im Rahmen einer bestimmten Offenbarung) keinerlei Sinn ergibt?
Bin gespannt auf Meinungen; vielleicht weiß auch jemand ein Beispiel hierzu, da ich meins nicht unbedingt in den Raum schmeissen will.