DE Nebentätigkeit erlaubt?

E

E.Kemper

Guest
Hi, hat jemand Erfahrung damit, ob Nebentätigkeiten während der Ausbildung in der Kanzlei vom Amt zugelassen werden? Kann man beispielsweise die Promotion halbtags vollenden oder hat die Kammer etwas dagegen? (Vorausgesetzt natürlich, man findet einen Ausbilder, der dies gestattet ;-).)Schreibt das Amt Mindestarbeitszeiten während der Ausbildung vor oder kommt es nur auf die "drei Jahre" an?
Besten Dank!
 
M

Möhrchen

Guest
Nebentätigkeit erlaubt? - Ich meine JA ...

Die APrO gibt nichts her, aber dem § 9 APrO kann m.E. entnommen werden, daß die Ausbildung beim PA grundsätzlich ganztags zu erfolgen hat. Lwetztlich kann das DPMA aber nicht nachvollziehen, ob Du in Volzeit beschäftigt warst, so daß in erster Linie Dein Ausbilder mitspielen muß. Des weiteren kenne ich einen Fall, bei dem der Kandidat von vorneherein freier Mitarbeiter war, aber dennoch zur Ausbildung gemeldet wurde. Dieser Kandidat hat neben seiner Ausbildung auch noch für andere Kanzleien gearbeitet, so daß ich eine "Nebentätigkeit" grundsätzlich für möglich halte.

Aber es gibt sicherlich auch andere Meinungen hierzu ...

Möhrchen
 
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