Allg. Name und Marke

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Wie ist das eigentlich mit dem Namen/Firma im Verhältnis zu einer Marke.

Angenommen eine Firma ist in das Register als bsp. xyz GmbH eingetragen (Namensrecht).

Ein Dritter meldet die Marke xyz für Waren und Dienstleistungen, welche auch die xyz GmbH verteibt, an.

Was kann der Firmeninhaber tun?
 

pak

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Was kann der Firmeninhaber tun?
Auch ich habe bei derartigen Fallgestaltungen immer so meine Probleme. Zunächst muss man wohl auf §5 I und II MarkenG verweisen, nach denen die Firma als Unternehmenskennzeichen eben auch durch das Markengesetz geschützt ist. Nach §6 gilt es dann den jeweiligen Zeitrang zu bestimmen, um dann ggf. über §42 mit einem Widerspruch aus der geschäflichen Bezeichnung fortfahren.

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
Was ist denn daran so ungewöhnlich? §42 MarkenG wurde doch extra erweitert, so dass auch Namensrechte als Widerspruchsgrund herhalten können. Interessant ist höchstens, wie die W/DL-Ähnlichkeit beurteilt wird...
 

pak

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Was ist denn daran so ungewöhnlich? §42 MarkenG wurde doch extra erweitert, so dass auch Namensrechte als Widerspruchsgrund herhalten können.
Daran ist zunächst nichts ungewöhnlich ...

grond schrieb:
Interessant ist höchstens, wie die W/DL-Ähnlichkeit beurteilt wird...
... eben, und da habe ich keine Erfahrungswerte.

Wie ist es eigentlich im umgekehrten Fall, also wenn die Marke den besseren Zeitrang als die (im HR eingetragene) Firma hat? Gibt es da sinngemäß auch ein Widerspruchsverfahren, dass zur Löschung der Firma im HR führen kann?

pak
 

pak

*** KT-HERO ***
... ich nehme an, dass die Eintragung im HR eher uninteressant, da nicht rechtsbegründend ist.

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
pak schrieb:
grond schrieb:
Interessant ist höchstens, wie die W/DL-Ähnlichkeit beurteilt wird...
... eben, und da habe ich keine Erfahrungswerte.
Bei den Gemeinschaftsmarken konnte man ja schon immer beliebige ältere Rechte geltendmachen, also bestand da schon immer dasselbe Problem, so dass sich da auch Material finden lassen müsste.


Wie ist es eigentlich im umgekehrten Fall, also wenn die Marke den besseren Zeitrang als die (im HR eingetragene) Firma hat? Gibt es da sinngemäß auch ein Widerspruchsverfahren, dass zur Löschung der Firma im HR führen kann?
Nein, das geht nur, indem Du die Verbietungsrechte aus der Marke geltendmachst. Daraus kannst Du im Wege der normalen Klage die Löschung bzw. Umbenennung der Firma verlangen.
 
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