Allg. Nachweis einer durchgesetzten Marke

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Folgender Sachverhalt: - beschreibender Begriff wird markenmäßig und als Firma verwendet - es liegt ein Eintragungshindernis vor - klar abgegrenzter Markt (ca. 200 potentielle Kunden) - nur zwei (relevante) Anbieter am Markt Wie kann ich den Nachweis der durchgesetzten Marke führen AUSSER durch ein Marktforschungsunternehmen? Kann ich beispw. die Teilnahme an Ausschreibungen anführen? Z.B. Allein durch Ausschreibungen bei 100 potentiellen Kunden ==> Bekannheit von > 50%
 

grond

*** KT-HERO ***
Kann ich beispw. die Teilnahme an Ausschreibungen anführen? Z.B. Allein durch Ausschreibungen bei 100 potentiellen Kunden ==> Bekannheit von > 50%

Meines Wissens sind die Hürden sehr hoch. Vielfache Teilnahme an Ausschreibungen wird da garantiert nicht genügen. Du musst schließlich belegen, dass der ganz überwiegende Teil der deutschlandweit angesprochenen Verkehrskreise den Begriff unzweifelhaft als Marke erkennen. Ohne umfangreiches Gutachten und Befragungen wird das nicht gehen.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hier sind die angesprochenen Verkehrskreise sehr klein. Dass der Begriff (erkennbar) markenmäßig genutzt wird, ist unstreitig. Hier eine (aufwändige) Umfrage zu machen ist sicherlich viel zu aufwändig. Fraglich ist, ob jemand schon Erfahrungen hat wie das anders auch nachzuweisen ist.
 

grond

*** KT-HERO ***
Hier sind die angesprochenen Verkehrskreise sehr klein.

Mag sein, Du musst aber bedenken, dass Verwechslungsgefahr mit einer eingetragenen Marke ja nicht nur innerhalb des exakten W/DL-Gebietes bestehen kann, sondern auch mit ähnlichen W/DL. Da kann ein Hersteller von irgendwelchen hochspeziellen Spektrometern, von denen deutschlandweit jährlich nur drei Stück verkauft werden, plötzlich auf Messgeräte im allgemeinen ausstrahlen.


Dass der Begriff (erkennbar) markenmäßig genutzt wird, ist unstreitig.

Eine markenmäßige Nutzung ist etwas ganz anderes als die Frage, ob die angesprochenen Verkehrskreise den beschreibenden Begriff vorwiegend als Herkunftskennzeichen verstehen.


Hier eine (aufwändige) Umfrage zu machen ist sicherlich viel zu aufwändig.

Dass Dir diese Option nicht gefällt, habe ich schon verstanden... :)


Fraglich ist, ob jemand schon Erfahrungen hat wie das anders auch nachzuweisen ist.

Ich jedenfalls nicht. Wie schon erwähnt, müsste obenstehende Voraussetzung erfüllt sein. Wie es möglich sein soll, das zu belegen, ohne tatsächlich einen repräsentativen Teil der Marktteilnehmer zu befragen, erschließt sich mir nicht.

Wenn es nur 100 Marktteilnehmer gibt, kannst Du ja relativ einfach alle befragen, das macht das Gutachten preiswerter.
 
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