Also in den USA ist alles ein bischen komplizierter. Eine schöne Einführung findet sich im VPP-Rundbrief 2/2006.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, wer die Erfindung zuerst gemacht hat, nicht, wer sie zuerst angemeldet hat. Deshalb kann es keine solche Art. 54(3) Regel geben. Wenn man allerdings betrachtet, für was alles in USA Patente erteilt werden, dann sollte wohl doch meistens eine Erfindung in solchen Fällen übrig bleiben
