K
Kurt
Guest
Hi Forum,
was wäre markenrechtlich alles zu beachten, wenn sich beispielsweise eine Berufsakademie einen bestimmten Namen zulegen will?
Ist in in einem solchen Bereich Markenschutz überhaupt angebracht bzw. notwendig, oder würde es ausreichen (im Anschluss an eine Recherche nach etwaigen älteren Rechten Dritter), einfach das entsprechende Schild draußen anzubringen, und sich zusätzlich die passende Internetadresse zu reservieren?
Worauf müsste man weiterhin achten, wenn die Bezeichnung der Berufsakademie den Namen eines verstorbenen Forschers enthalten sollte, mit dem die Akademie inhaltlich oder örtlich in Beziehung steht -- müssen beispielsweise etwaige Nachkommen dieses Forschers ihre Zustimmung zu der Namensgebung erteilen?
Danke bereits für alle Tipps,
Kurt.
was wäre markenrechtlich alles zu beachten, wenn sich beispielsweise eine Berufsakademie einen bestimmten Namen zulegen will?
Ist in in einem solchen Bereich Markenschutz überhaupt angebracht bzw. notwendig, oder würde es ausreichen (im Anschluss an eine Recherche nach etwaigen älteren Rechten Dritter), einfach das entsprechende Schild draußen anzubringen, und sich zusätzlich die passende Internetadresse zu reservieren?
Worauf müsste man weiterhin achten, wenn die Bezeichnung der Berufsakademie den Namen eines verstorbenen Forschers enthalten sollte, mit dem die Akademie inhaltlich oder örtlich in Beziehung steht -- müssen beispielsweise etwaige Nachkommen dieses Forschers ihre Zustimmung zu der Namensgebung erteilen?
Danke bereits für alle Tipps,
Kurt.