Mangelnde Einheitlichkeit einer PCT-Anmeldung -- was ist zu beachten?

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

da der Fall bei uns so selten vorkommt:

Welche Gesichtspunkte wären zu beachten, wenn die Internationale Recherchenbehörde die Einheitlichkeit der Anmeldung bemängelt.

Angenommen, die bemängelte Uneinheitlichkeit wäre tatsächlich nicht ganz abwegig, sollte man nun:

  • zusätzliche Recherchengebühren bezahlen?
  • zusätzliche Recherchengebühren prinzipiell unter Widerspruch bezahlen?
  • zusätzliche Recherchengebühren nicht bezahlen und erstmal abwarten?
Was kommt später auf den Anmelder zu:

  • Euro-PCT: Streichung der als uneinheitlich bemängelten Erfindungsteile bzw. Teilanmeldungen?
  • Nationalisierungen: dasselbe?
Gibt es weiteres zu beachten?

Vielen Dank schonmal für Tipps,
Grüße Kurt
 

Kandidatenschwämme

SILBER - Mitglied
Kurt schrieb:
Angenommen, die bemängelte Uneinheitlichkeit wäre tatsächlich nicht ganz abwegig, sollte man nun:

  • zusätzliche Recherchengebühren bezahlen?
  • zusätzliche Recherchengebühren prinzipiell unter Widerspruch bezahlen?
  • zusätzliche Recherchengebühren nicht bezahlen und erstmal abwarten?
Das hängt von dem Einzelfall ab.
Bei einer biotechnischen Erfindung wurden 80.000 ERfindungen festgestellt, da wäre die Zahlung zusätzlicher Recherchengebühren ein wenig teuer ;-)

Unter Widerspruch zahle ich nur dann, wenn ich der Ansicht bin das Ganze ist unbegründet.

Zusätzliche Gebühren zahle ich nur dann, wenn der finanzielle Aufwand überschaubar, die übrigen Erfindungen wichtig sind (auch als Ausweichmöglichkeit, falls die erste Erfindung z.B. neuheitsschädlich getroffen ist) und eine rasche Erteilung sinnvoll ist. Ansonsten warte ich i.d.R. ab - das ist ja auch einer Der Vorteile bei PCT, dass man Sich Zeit kauft - um zu entscheiden, ob die Erfindung so wesentlich ist dass ich sie wirklich weiterverfolgen will. Und da ist es kontrproduktiv gleich Recherchegebühren zu verbraten wenn die Anmeldung dann versenkt wird...
Außerdem sehen manche nationalen Ämter das bisweilen auch anders.
 
P

PatundPatachon

Guest
Seit EPÜ 2000 erhält man aber doch zumindest in EP nicht mehr die Möglichkeit, Recherche-Gebühren nachzuzahlen - man erkauft sich also dort keine Zeit, sondern ist normalerweise gezwungen, die übrigen Erfindungen zu streichen. Oder?
 

Kandidatenschwämme

SILBER - Mitglied
Pat&Patachon schrieb:
Seit EPÜ 2000 erhält man aber doch zumindest in EP nicht mehr die Möglichkeit, Recherche-Gebühren nachzuzahlen - man erkauft sich also dort keine Zeit, sondern ist normalerweise gezwungen, die übrigen Erfindungen zu streichen. Oder?
Schon. Aber die 80.000 Recherchegebühren haben wir bei meinem Beispiel auch später nicht alle gezahlt ;-).

Du hast zwar recht. Aber der Zeitpunkt ist später, so dass man zu diesem Zeitpunkt oft besser weiss, was man haben will und worauf man eine Teilanmeldung einreicht- unabhängig von der internationalen Recherche.
Und bei der Teilanmeldung werden die Karten bzgl. Recherchegebühren wieder neu gemischt.
Das ist es was ich mit "Zeit kaufen" meine.
 
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