LL.M

P

Peter

Guest
Hallo!

Ich bin neu auf dieses Forum gestoßen und möchte ebenfalls Patentanwalt werden. Ich studiere E-Technik und habe vor zu promovieren. Sollte ich vielleicht der Promotion einen Aufbaustudiengang (oder wie man das auch genau nennt) z.B. im Gewerblichen Rechtsschutz oder zum Wirtschaftsrecht der Promotion vorziehen? Kann ein LL.M oder anderer Mastertitel den Vorteil einer Promotion ersetzten. War so ein Gedanke von mir und würde dazu gerne Eure Meinungen hören. Wie steht ihr überhaupt zur Promotion? Eher Zeitverschwendung oder ist das Dr. vor dem Namen "sinnvoll"?

Vielen Dank und viele Grüße aus Augsburg

Peter
 
A

Augur

Guest
Ich prophezeie: Es wird innerhalb von 10 Beiträgen Krieg zwischen Hochschul- und Fachhochschulabsolventen geben.

Wer wettet 10:1 dagegen?
 
D

Dr. No

Guest
Auf diese Wette gehe ich nicht ein. Man kann nur verlieren ;)

Aber auf die Frage von Augur:

Du hast als E-Techniker den Luxux zu den am stärksten gesuchten Hochschulabsolventen zu gehören. Dies gilt auch für das Patentwesen.

Du solltest auch ohne Promotion mühelos eine gute Kandidatenstelle bekommen, es sei denn Du bist Energietechniker o.ä.

Für Ingenieure hat der Doktortitel im Patentwesen, wie in der freien Wirtschaft auch, nur eine untergeordnete Bedeutung.

Zudem erhalten an den meisten Insituten Ingenieure volle Stellen, während Naturwissenschaftler zumeist halbe Stellen belegen, was zum einen den Vorteil eines höheren Gehalts, zum anderen aber den Nachteil einer noch längeren Promotion mit sich bringt. 5 Jahre sind ja fast schon der Normalfall.

Nach meiner Einschätzung kannst Du Dir den Titel schenken.

Wenn Du Dir den Titel jedoch wünschst oder ein besonders interessantes Thema hast, dann tu es. Der Markt wird für E-Techniker vermutlich auch in 5 Jahren noch gut aussehen.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Zunächst möchte ich mitteilen, dass ich die Vermutung meines Vorredners teile, trotz meines nun folgenden Beitrags zur Sache.

Ich werde versuchen, mich objektiv heranzuwagen. Trotz leichter Unterschieden zwischen einzelnen Fachrichtungen gibt es grob zwei Lager.

Zunächst das Lager "pro Dissertation". Meistens von Leuten unterstützt, die auch eine solche besitzen. Als Gründe werden kompetentes selbständiges Arbeiten, Verständnis für die Entwickler, die Fähigkeit, verständliche technische Texte zu schreiben und überhaupt eine solide Grundschule angeführt. Nach meinung dieses Lagers alles unverzichtbar für die Ausübung des Berufes Patentanwalt.

Dann das Lager "contra Dissertation". Meistens von Leuten vertreten, die keinen Dr. vor ihrem Namen tragen. Nach Auffassung dieses Lagers ist die Dissertation reine Zeitverschwendung. Die Inhalte benötigt man nie wieder, Schreiben sollte man ja wohl schon nach dem Studium können, man wird viel zu alt und die Kandidatenzeit ist ja nicht umsonst zum Lernen da.

Zum Master of Laws sei angefügt, dass man nach der Prüfung zum Deutschen Patentanwalt ein zweijähriges AUfbaustudium an der FernUni Hagen machen kann, dass dann mit diesem Titel belohnt wird. Wahrscheinlich der einfachste Weg, ihn nebenbei mitzunehmen.

Noch etwas subjektives zum Abschluß. Meiner Meinung nach sollte jemand, der sich für den Beruf des Patentanwalts entschließt, auch sofort mit der Ausbildung beginnen. Eine vermeintlich lukrative Zwischenstation mit einem Titel gekrönt dazwischenzuschieben, kann schnell enttäuscht werden, wenn der erhoffte Nutzen ausbleibt.
 
D

Dr.-Ing. Elektrotechnik

Guest
Mach eine Promotion, wenn Du die Elektrotechnik ausreichend als Wissenschaft liebst. Ich wollte nach dem Studium vor allem E-Techniker sein und nebenbei in meiner Dissertation große Dinge tun. Und trotzdem wurde die Motivation zum Ende hin sehr, sehr mau. Letztlich habe ich die Diss erst dann vollständig zusammengeschnürt, als ich meine Stelle als Entwickler schon aufgegeben und eine Stelle als Kandidat hatte.

Wenn Du nun schon während des Studiums entschlossen bist, Patentanwalt werden zu wollen, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du genügend Biss hast, eine Promotion durchzuziehen.

Der "Dr." ist nett, aber dafür drei bis fünf Jahre wissenschaftlich an einem Thema arbeiten, nur für einen erhofften Karriereschub? Als E-Techniker unter Patentanwälten brauchst Du den Titel nicht, auch wenn er wie bei allen anderen natürlich schmückt.

Der Master könnte Dir helfen, Dich mit juristischen Inhalten vertraut zu machen, von daher den immensen Anfangsstress einer Kandidatenausbildung lindern, da schon einige Denkstrukturen da sind, die Du später brauchen wirst.

Richtig notwendig ist der Master aber auch wieder nicht und dürfte keine wirklichen praktischen Vorteile als der obengenannte haben. Und die Strahlkraft würde deutlich geringer sein als die eines Doktortitels.
 
G

gast2000

Guest
Es gibt Fächer, in denen die Promotion eine "conditio sine qua non" ist (z.B. Chemie). E-Technik gehört, wie meine Vorredner schon angemerkt haben, nicht unbedingt dazu.

Die Promotion ist aber eine gute Möglichkeit, die für die PA-Ausbildung benötigte praktische Tätigkeit nachzuweisen. Da ich selber kein E-Techniker bin, weiß ich nicht, ob das sonst allgemein schwierig würde...?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Gast schrieb:
Ist eigentlich Fachhochschule besser oder Uni?
Ganz klar Uni.

Sonst sind insgesamt 6 Jahre Praktkum für den European Patent Attorney und 8 (falls bereits European PA) bzw. 10 Jahre für den deutschen PA notwendig.
 
G

Guido

Guest
Bin (bald) Physiker - Promotion ja oder nein?

Gruß und noch ein schönes Wochenende

Guido
 
G

Guido

Guest
Ich bins nochmal!

Wenn man als Physiker einen LL.M abstaubt (wenn möglich - wie auch immer), berechtigt der eigentlich zu einer juristischen Promotion?

Vielen Dank für jede Antwort

Guido
 
G

GAST_DELETE

Guest
Manche Unis verlangen sogar erstes und/oder zweites juristisches Staatsexamen, bei manchen (z.B.Hamburg und Dresden) kann man sich die Voraussetzungen zusammenbasteln. Wenn man die zwei Hagen-Fernstudien gemacht hat, kommt man ja sogar auf 8 Semester Rechtsstudium an einer deutschen Uni, nur leider fehlt das Strafrecht. Also funktioniert das auch so nicht.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Du könntest ja eine Kanzlei aufmachen, die auf das Vorhersagen von Urteilen spezialisiert ist. Da könnte man sich die Gerichtskosten und eigentlich auch das ganze BPatG sparen! ...oder vielleicht doch lieber Fussballwetten?

"Die Auguren" wäre als Kanzleiname doch mal erfrischend neu. "Wir wissen mehr als sie ahnen können, schauen sie sich doch nur mal den Flug der Vögel an!"
 
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