HAGEN LL.B. statt 'Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte'?

danbir

Schreiber
Hallo,

mir stellen sich einige Fragen bezgl. des im Rahmen der Patentanwaltsausbildung zu absolvierenden Fernstudiums. Die Forensuche habe ich bemüht, die "aktuellsten" diesbezüglich von mir gefundenen Beiträge sind jedoch von 2006. Vielleicht kann mir also einer von euch helfen... :)

Ich habe Ende Februar diesen Jahres das Studium "Luft- und Raumfahrttechnik" abgeschlossen, darf mich also seitdem Dipl.-Ing. (Univ.) schimpfen.
Aufgrund meiner aktuell noch ca. 6,5 Jahre umfassenden Restdienstzeit bei der Bw (was ich bis jetzt auch nicht bedaure) kann ich mich natürlich noch nicht direkt sondern erst ab Juli 2017 für die Zulassung zur Patentanwaltsausbildung bewerben. Jedoch sollte ich laut Aussage der DPAK durch die Dienstzeit evt. die einjährige praktische Tätigkeit angerechnet bekommen.

Damit wären ja prinzipiell alle Bedingungen erfüllt und mich verunsichert nur noch das Studium "Recht für Patentanwältinnen und Patenanwälte".

Während meines Erststudiums habe ich unter anderem 3 Semester Privatrecht gehört, fand das wider Erwarten äußerst interessant und bin daher seit Oktober 2010 in Hagen für den LL.B. eingeschrieben.

Mir stellt sich jetzt die Frage: Kann ich mit diesem Abschluss die Pflicht zur Absolvierung von "Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte" umgehen?

Sowohl die FernUni Hagen als auch die DPAK haben mir diese Möglichkeit zwar per E-Mail bestätigt, allerdings würden mich eventuell diesbezüglich bereits von euch gemachte Erfahrungen brennend interessieren... :)

Oder hat jemand die Erfahrung gemacht, dass der LL.B. aus Hagen

a) nicht ausreicht und der LL.M. in Hagen drangehangen werden muss?
b) zwar ausreicht aber dabei bestimmte Module als Wahlmodul belegt werden müssen, um zur PAO bzw. PatAnwAPO konform zu sein?

Viele Grüße
 

studi

GOLD - Mitglied
Du planst jetzt schon 7 Jahre im Voraus? Bei dem Arbeitsmarkt ist das fast schon zu weit gedacht. Auch wirst Du von den LL.B. Inhalten im Jahre 2017 nicht mehr viel wissen.

Zu deiner Frage:

Wenn der LL.B. in Hagen vom DPMA auf die Liste der ersetzenden Studiengänge (es sind, glaube ich, nur 3) platziert wurde und damit den Tatbestand § 7 Abs.5 PAO erfüllt, dann wird nicht noch zusätzlich das Belegen einzelner Module verlangt sein. Das würde keinen Sinn ergeben. Ob das Ganze unter Auflagen passiert ist? Das kann ich mir nicht vorstellen und es deckt sich nicht mit dem Zweck der Vorschrift, die ja eine gewisse Klarheit schaffen soll.
Frag doch einfach nochmal nach, ob bestimmte Module verlangt sind. Letztlich kann dir nur das DPMA bzw. die Kammer eine verbindliche Auskunft geben.
 
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