kurze Frage zu Hagen

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Guest
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

eine kurze Frage zum Hagenstudium (wahrscheinlich wissen die Kandidaten, welche bereits im Amtsjahr sind es genauer): Steht im Hagenzeugnis eine Note? Und wenn ja: Ist die überhaupt wichtig für später, sollte man sie sehr ernst nehmen?

Vielen Dank im Voraus, Tschüss.
 
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XYZ

Guest
Nochmal zur Note:
Ich meine, irgendwo gelesen zu haben (und zwar anscheinend nicht in der Prüfungsordnung, denn da steht's nicht drin), dass man auf Antrag auch ein Zeugnis erhalten kann, in dem die Note nicht genannt wird. Möglicherweise kam die Info mit der Ladung zur mündlichen Abschlußprüfung, die ich nicht hier habe.
 
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Gert

Guest
Nach der Note fragt keiner.

Die Note in der deutschen Prüfung könnte eventuell mal jemanden interessieren - ich kenne aber niemanden, der sein Zeugnis vorlegen musste. Und mit einer 2 herumzulaufen und zu prahlen könnte bei einem Einstellungsgespräch auch keine gute Idee sein...

Fazit: Vollkommen wurscht.
 
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Guest
XYZ schrieb:
Nochmal zur Note:
Ich meine, irgendwo gelesen zu haben (und zwar anscheinend nicht in der Prüfungsordnung, denn da steht's nicht drin), dass man auf Antrag auch ein Zeugnis erhalten kann, in dem die Note nicht genannt wird. Möglicherweise kam die Info mit der Ladung zur mündlichen Abschlußprüfung, die ich nicht hier habe.
Genau da stehts drin, man muss das den Prüfern direkt nach der mündlichen Prüfung sagen.
 
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Guest
Gast schrieb:
XYZ schrieb:
Nochmal zur Note:
Ich meine, irgendwo gelesen zu haben (und zwar anscheinend nicht in der Prüfungsordnung, denn da steht's nicht drin), dass man auf Antrag auch ein Zeugnis erhalten kann, in dem die Note nicht genannt wird. Möglicherweise kam die Info mit der Ladung zur mündlichen Abschlußprüfung, die ich nicht hier habe.
Genau da stehts drin, man muss das den Prüfern direkt nach der mündlichen Prüfung sagen.

Hm, ich versteh den Sinn irgendwie nicht so ganz. Ein Zeugnis ohne Note impliziert doch automatisch eine schlechte (bzw. muss man als Betrachter von der schlechtesten ausgehen).
 
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Guest
Gast schrieb:
XYZ schrieb:
Nochmal zur Note:
Ich meine, irgendwo gelesen zu haben (und zwar anscheinend nicht in der Prüfungsordnung, denn da steht's nicht drin), dass man auf Antrag auch ein Zeugnis erhalten kann, in dem die Note nicht genannt wird. Möglicherweise kam die Info mit der Ladung zur mündlichen Abschlußprüfung, die ich nicht hier habe.
Genau da stehts drin, man muss das den Prüfern direkt nach der mündlichen Prüfung sagen.
Hm, ich versteh den Sinn irgendwie nicht so ganz. Ein Zeugnis ohne Note impliziert doch automatisch eine schlechte (bzw. muss man als Betrachter von der schlechtesten ausgehen).
 
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Gast schrieb:
Hm, ich versteh den Sinn irgendwie nicht so ganz. Ein Zeugnis ohne Note impliziert doch automatisch eine schlechte (bzw. muss man als Betrachter von der schlechtesten ausgehen).
Wenn der Betrachter des Zeugnisses weiss, dass es eine Note gibt. Ich wäre mir bei unseren Anwälten da nicht so sicher.
 
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