Kündigung während Probezeit

L

lost in translation

Guest
Was passiert eigentlich, wenn einem in der Probezeit gekündigt wird und man nicht schnell genug eine neue Kanzlei findet? Verschiebt sich dann eventuell der Zulassungszeitpunkt zum Amtsjahr bzw. zur EPA-Prüfung??? Wenn hier jemand Erfahrung hat, wenn auch nur vom Hören-Sagen, bitte melden. Bin über jede Info froh.
 
V

Vermuter

Guest
Ich kann nicht sagen, dass ich die Antwort weiß. Es handelt sich aber meiner Meinung nach um eine Unterbrechung der Ausbildung mit entsprechender Verschiebung aller Zeiten und Termine bis die Ausbildung an einer neuen Stelle fortgesetzt wird.
 
P

Plempi

Guest
"Verschiebt sich dann eventuell der Zulassungszeitpunkt zum Amtsjahr bzw. zur EPA-Prüfung?"

DPA: (vermutlich)

EPA: zur Zulassung zur Prüfung müssen drei Jahre Vollzeittätigkeit in einer Kanzlei von einem vor dem EPA zugelassenen Vertreter bescheinigt werden. Mit z.B. anfallenden Überstunden könnte man mit dem neuen Ausbilder eine diesbezügliche Regelung treffen. Sollte die zu überbrückende Zeit groß sein, gibt es vom EPA anerkannte Kurse, mit deren Belegung eine Verkürzung der besagten drei Jahre um 6 Monate möglich ist.
 
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