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RD
Guest
Ich werde demnächst in einer Industriepatentabteilung die Ausbildung zum European Patent Attorney beginnen. In diesem Zusammenhang wüsste ich gerne inwieweit es üblich ist, dass unter bestimmten Bedingungen (Abbruch der Ausbildung, Wechsel des Arbeitgebers innerhalb einer Frist nach Ausbildungsende) die Ausbildungskosten durch den Arbeitnehmer zu übernehmen sind.
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Vertragsklauseln? Falls ja: wie hoch wurden die Ausbildungskosten bei Euch angesetzt, wie lang war die Bindefrist nach Beendigung der Ausbildung?
Einerseits sehe ich ja ein, dass das Unternehmen verhindern will, dass man unmittelbar nach Ausbildungsende die Stelle wechselt, andererseits ist mir aber nicht klar wo bei solchen Regelungen die Grenze zur Sittenwidrigkeit liegt.
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Vertragsklauseln? Falls ja: wie hoch wurden die Ausbildungskosten bei Euch angesetzt, wie lang war die Bindefrist nach Beendigung der Ausbildung?
Einerseits sehe ich ja ein, dass das Unternehmen verhindern will, dass man unmittelbar nach Ausbildungsende die Stelle wechselt, andererseits ist mir aber nicht klar wo bei solchen Regelungen die Grenze zur Sittenwidrigkeit liegt.