Hallo zusammen,
ich bin gerade in der Kanzleifindungsphase und in mehreren Verträgen über Konkurrentenschutzklauseln gestolpert, die eine Beratung, Vertretung oder Kontaktierung von Kanzlei Mandanten nach Ausscheiden untersagen.
Ich würde mich freuen zu erfahren welche Ausgestaltungen üblich bzw. anstrebsam sind und was in dieser Richtung rechtlich überhaupt zulässig ist.
Besten Dank
Stifter
ich bin gerade in der Kanzleifindungsphase und in mehreren Verträgen über Konkurrentenschutzklauseln gestolpert, die eine Beratung, Vertretung oder Kontaktierung von Kanzlei Mandanten nach Ausscheiden untersagen.
Ich würde mich freuen zu erfahren welche Ausgestaltungen üblich bzw. anstrebsam sind und was in dieser Richtung rechtlich überhaupt zulässig ist.
Besten Dank
Stifter