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tsag29
Guest
Angenommen, der Erteilungsbeschluss wurde deutlich VOR Ablauf der 18 Monate nach Prio erlassen.
Gibt es dann irgendeine Möglichkeit, die Veröffentlichung des Hinweises auf Erteilung des Patents gemäß § 58 (1) 1 PatG (mit dem die Akte öffentlich zugänglich wird) noch zu verhindern? Oder muss der Hinweis dann unbedingt veröffentlicht werden, und zwar selbst nach einem Verzicht auf das Patent?
Falls es eine Möglichkeit gibt, innerhalb wie vielen Tagen müsste sich der Patentinhaber für die Möglichkeit, entscheiden?
Gibt es dann irgendeine Möglichkeit, die Veröffentlichung des Hinweises auf Erteilung des Patents gemäß § 58 (1) 1 PatG (mit dem die Akte öffentlich zugänglich wird) noch zu verhindern? Oder muss der Hinweis dann unbedingt veröffentlicht werden, und zwar selbst nach einem Verzicht auf das Patent?
Falls es eine Möglichkeit gibt, innerhalb wie vielen Tagen müsste sich der Patentinhaber für die Möglichkeit, entscheiden?