Kandidatenstelle in einer kleinen PA-Kanzlei - Risiko ?

E

ed

Guest
Hallo zusammen,

ich trage mit dem Gedanken eine Kandidatenstelle in einer kleinen Patentanwaltskanzlei anzunehmen....dabei stellen sich mir einige Fragen über deren Beantwortung ich sehr froh wäre !

-wieviele Kandidaten kann eine kleine gut gehende Patentanwaltskanzlei mit 2 Patentanwälten verkraften ???

-Kann einem Kandidaten während der Ausbildung zum Patentanwalt gekündigt werden ???

-Wie ist die Zukunftsperspektive der Patentanwälte allgemein einzuschätzen (krisensicherer Job ?) ??

-Wie sind die Chancen als Patentanwalt wieder in der Industrie Fuss zu fassen ?

-Wird man nach Ende der Ausbildung eher als Angestellter oder als freier Mitarbeiter übernommen (was ist besser ?) ?

- Hat man heutzutage noch realistische Chancen eine eigene Kanzlei zu gründen ?


Vielen Dank

Ed
 
E

Elke

Guest
ed schrieb:
-wieviele Kandidaten kann eine kleine gut gehende Patentanwaltskanzlei mit 2 Patentanwälten verkraften ???

--> meines Erachtens höchstens zwei.

-Kann einem Kandidaten während der Ausbildung zum Patentanwalt gekündigt werden ???

--> Unser Fachmann ist CandyDat (hier in diesem Forum)

-Wie ist die Zukunftsperspektive der Patentanwälte allgemein einzuschätzen (krisensicherer Job ?) ??

--> für gute Leute sehr gute Aussichten.

-Wie sind die Chancen als Patentanwalt wieder in der Industrie Fuss zu fassen ?

--> wenn Du eh in die Industrie willst, dann lieber sofort zur Ausbildung, das ist interessanter (auch finanziell) !

-Wird man nach Ende der Ausbildung eher als Angestellter oder als freier Mitarbeiter übernommen (was ist besser ?) ?

--> keine Ahnung.

- Hat man heutzutage noch realistische Chancen eine eigene Kanzlei zu gründen ?

--> vielleicht (wenn du Mandanten mitbringst), aber nicht ohne ein paar Jahre Beurfserfahrung nach dem Ende der Ausbildung. Gilt aber heute eher als schwierig.
 
D

Dänsi

Guest
ed schrieb:
-wieviele Kandidaten kann eine kleine gut gehende Patentanwaltskanzlei mit 2 Patentanwälten verkraften ???
D'accord mit Elke: ein Kandidat pro Anwalt, außer, dieser will sich eine ruhige Zeit gönnen und euch die Arbeit machen lassen.
ed schrieb:
-Wie ist die Zukunftsperspektive der Patentanwälte allgemein einzuschätzen (krisensicherer Job ?) ??
Das kann niemand vorhersagen, aber es gibt Schiffe, die vom Wind mehr gebeutelt werden.
ed schrieb:
-Wie sind die Chancen als Patentanwalt wieder in der Industrie Fuss zu fassen ?
Das müsstest Du genauer definieren? In die Industrie in den gewerblichen Rechtschutz oder in die Industrie in R&D?
Fall 1: siehe Elke
Fall 2: naja
ed schrieb:
-Wird man nach Ende der Ausbildung eher als Angestellter oder als freier Mitarbeiter übernommen (was ist besser ?) ?
Nachdem PA's meist Freigeister sind und sich ungerne "Klötze ans Bein binden", werden die Chancen, als freier MA sein Brot zu verdienen, besser sein. Momentan würde ich auch sagen, dass Du als freier MA besser dastehst, weil Du ca. 50-60% des Stundensatzes eines PA in Rechnung stellen kannst und es wahrhaftig genug zu tun gibt -> besseres Gehalt.
ed schrieb:
- Hat man heutzutage noch realistische Chancen eine eigene Kanzlei zu gründen ?
Es geht heute genauso gut/schlecht wie zu allen Zeiten auch. Ohne Mandate ists halt a bisserl schwierig, aber auch die kommen mit der Zeit (ich könnte in der Zwischenzeit schon drei eigene kleinere Mandate haben und bin erst seit 8 Monaten in der Ausbildung). Ich kenne mehrere, die eine Kanzlei gegründet haben und in der Anfangszeit ihr Brot als freier MA verdient haben und nebenbei Mandatsacquise betrieben haben. Wie Elke schon sagte, einige Jahre Berufserfahrung sollte man schon mitbringen.

Gruß

Dänsi
 
R

Rudi

Guest
Hallo zusammen,

ich trage mit dem Gedanken eine Kandidatenstelle in einer kleinen Patentanwaltskanzlei anzunehmen....dabei stellen sich mir einige Fragen über deren Beantwortung ich sehr froh wäre !

-wieviele Kandidaten kann eine kleine gut gehende Patentanwaltskanzlei mit 2 Patentanwälten verkraften ???

-> wenn genügend Arbeit da ist, sollten auch bis zu 4 Kandidaten kein Problem sein, die Frage ist ob die alle nach der Ausbildung übernommen werden

-Kann einem Kandidaten während der Ausbildung zum Patentanwalt gekündigt werden ???

-> ich würde sagen nur in der Probezeit, dann nur noch sehr schwierig

-Wie ist die Zukunftsperspektive der Patentanwälte allgemein einzuschätzen (krisensicherer Job ?) ??

-> immer noch super, Gehälter zwischen 65k und 100k Euro sind durchaus normal

-Wie sind die Chancen als Patentanwalt wieder in der Industrie Fuss zu fassen ?

-> auch o.k.

-Wird man nach Ende der Ausbildung eher als Angestellter oder als freier Mitarbeiter übernommen (was ist besser ?) ?

-> muss von Fall zu Fall entschieden werden

- Hat man heutzutage noch realistische Chancen eine eigene Kanzlei zu gründen ?

-> nach einigen Jahren ist auch dies möglich

Vielen Dank

Ed
 
C

Candydat

Guest
... Meine Vorredner haben Recht!

Ob ich ein Fachmann in Kündigungsfragen bin weiß ich nicht ;-)) ich habe in meinem Umfeld nur einige sehr traurige Fälle erlebt und daher mal das Wühlen angefangen. Details hierüber unter dem Thread "Skrupellose Ausbilder". Sei aber bitte vorsichtig, da es sich hierbei noch um Rechtsmeinungen handelt und nicht um gesprochenes Recht!

Mein 1. Tip: da es Anwälte gibt, die von vorne herein sagen: es überleben den Praxisteil der Ausbildung nur 50% der Kandidaten, schließe betreits vor Deiner Unterschrift eine Rechtsschutzversicherung ab, da diese ja eine Totzeit von 3 Monaten ab Abschlußdatum haben.

Mein 2. Tip: Sei vorsichtig bei einer Kanzlei bis incl. 5 Vollzeit-Mitarbeitern. Hier gilt außerdem das Kündigungsschutzgesetz sowieso nicht und die meisten Anwälte glauben (noch), daß sie Dich mit dem Rechtsschutz eines normalen Angestelten messen können. Es könnte ggf. sein, daß 2 Anwälte die Kanzleibelegschaft absichtlich so gering halten, um diese Grenze von 5 Mitarbeitern nicht zu überschreiten.

Mein 3. Tip: Wenn Du den ersten Bescheid bekommen solltest, schau mal aufs Datum des Bescheids. Wenn er schon am Fristende ist, oder in der Fristverlängerung und das nicht nur bei einem, sondern bei mehreren Bescheiden der Fall ist dann hat die Kanzlei ein Kapazitätsproblem und wie soll sie Dich sinnvoll ausbilden, wenn sie nicht einmal die eigene Arbeit schafft!

Mein 4. Tip: Frag dezent bei der Kammer nach, ob der, dem Du zuarbeitest überhaupt ausbildungsberechtigt ist (also seine Zulassung vor mehr als 5 Jahren erworben hat). Außerdem schau mal hier nach http://www.european-patent-office.org/reps/search.html ob er überhaupt die europäische Prüfung bestanden hat! Auch da gabs schon böse Überraschungen!

Mein 5. Tip: Eine Ausbildung in 26 Monaten in der Industrie ist selten. Die meisten Verträge in der Industrie gehen dahin, daß man 8 Jahre dabei gewesen sein muß, um zum Amtsjahr geschickt zu werden.

Ansonsten Viel Spaß! Es ist meiner Ansicht nach ein sehr schöner Beruf!!
 
G

Gast999

Guest
Äh, wenn ich schon 8 Jahre in der Industrie bin, gehe ich bestimmt nicht mehr in das Amtsjahr (§172). :) Aber klar, die Firma muß Unterstützung leisten, sonst geht es nicht.
 
C

Candydat

Guest
@Gast 999
Ich weiß was Du meinst, aber das sehen wohl all die Industriemenschen, die mit mir vor kurzem in Hagen 2 gesessen sind anders und von denen war kaum einer unter 40. Einige waren schon zwischen 17- und 20 Jahren als Patentreferent für ihre Firma tätig, bevor ihnen Ihr Chef die "Eignung" aussprach Hagen zu absolvieren und ins Amtsjahr gehen zu dürfen.

Ist wohl in einigen Firmen so eine Art "Bonbon", das sie nur an Mitarbeiter verteilen, die wohl nicht mehr kündigen werden, war mein Eindruck!
 
G

Gast999

Guest
CandyDat: Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Du brauchst das Amtsjahr einfach nicht, da man als Industriesachbearbeiter die Prüfung machen kann (das weiß ich aus eigener Erfahrung). Schau mal den §172 der Patentanwaltsordnung an. Einfach Hagen machen (natürlich mit Nachweis vom Arbeitgeber über die einschlägige Berufserfahrung, denn sonst blockt die Kammer das ab) und dann kannnst Du (theoretisch) einfach zur Prüfung marschieren (ohne EP nach 10 Jahren, mit EP nach 8 Jahren). Die Jungs aus der Industrie mit denen ich in Hagen war, machen das alle so. Aber ich glaube wir sollten das einfach so stehen lassen, so wichtig ist es ja auch nicht.
 
C

Candydat

Guest
@gast999
ok, verstanden; wieder was gelernt...

dann betraf das Konzerneigene Kriterium den MA nach Hagen und ins Amtsjahr zu schicken wohl so etwas wie einen subjektiven Vorfilter, der nach Gutdünken des Abteilungsleiters vergeben wird und betrifft wohl die Erlaubnis zur Freistellung bzw. die Erlaubnis zur Inanspruchnahme firmeninterner Vergütungsregelungen in dieser Amtszeit.
 
G

Gast999

Guest
Wahrscheinlich machen bestimmte Firmen das, um die Leute auf die Prüfung vorzubereiten. Einfach hinlatschen und bestehen ist nicht und sich nach der Arbeit zuhause vorzubereiten ist heftig.
 
C

Candydat

Guest
theoretisch gilt auch in Kleinbetrieben eine Sozialklausel, in wieweit diese umsetzbar ist ist natürlich eine andere Frage:

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 21.2.2001, 2 AZR 15/00

Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Leitsätze

1. Soweit im Fall der Kündigung unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, hat auch der Arbeitgeber im Kleinbetrieb, auf den das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, ein durch Art 12 GG gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren (BVerfGE 97, 169). Eine Kündigung, die dieser Anforderung nicht entspricht, verstößt gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) und ist deshalb unwirksam.

2. Ist bei einem Vergleich der grundsätzlich von dem gekündigten Arbeitnehmer vorzutragenden Sozialdaten evident, daß dieser erheblich sozial schutzbedürftiger ist als ein vergleichbarer weiterbeschäftigter Arbeitnehmer, so spricht dies zunächst dafür, daß der Arbeitgeber das gebotene Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme außer acht gelassen hat. Setzt der Arbeitgeber dem schlüssigen Sachvortrag des Arbeitnehmers weitere (betriebliche, persönliche etc) Gründe entgegen, die ihn zu der getroffenen Auswahl bewogen haben, so hat unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Abwägung zu erfolgen. Es ist zu prüfen, ob auch unter Einbeziehung der vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe die Kündigung die sozialen Belange des betroffenen Arbeitnehmers in treuwidriger Weise unberücksichtigt läßt. Der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers im Kleinbetrieb kommt bei dieser Abwägung ein erhebliches Gewicht zu.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=4937d18a8dff5a5cca32f78f7399e48f&Seite=1&nr=5458&pos=49&anz=63
 
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