Kandidatenausbildung

dane79

Schreiber
Liebe Diskussionsteilnehmer,

ich mache gerade in der Industrie eine Ausbildung zum EPA. Ich würde aber auch gerne gleichzeitig die Kandidatenausbildung machen. Da habe ich aber ein Problem da mich mein Arbeitgeber nicht anmelden will. Gibt es hier noch weitere Möglichkeiten die Kandidatenausbildung zu absolvieren oder muss ich 8 Jahre warten.

Vielen Dank im voraus.

Gruß
daniel
 

Horst

*** KT-HERO ***
Du brauchst zwingend einen Ausbilder, der Dich bei der Kammer anmeldet. Wenn sich keiner Eurer Patentanwälte mit Ausbildungsbefugnis dazu bereit erklärt, sieht es schlecht aus.

Da die Ausbildung 26 Monate in Vollzeit voraussetzt, ist eine "Feierabendausbildung" bei einem niedergelassenen PA auch nicht möglich.

So ganz nebenbei bemerkt: Dein Problem ist gerade einer der Hauptgründe, warum Kandidaten überhaupt in Kanzleien gehen. Man möchte die Ausbildung dort auf dem "kurzen" Weg machen.

Ich sehe also keine andere Möglichkeit. Tut mir leid.
 
B

BlaBlub

Guest
Möglich wäre es natürlich, wenn Du jemand anderes (=nicht in Deiner Patentabteilung) finden würdest, der Dich trotzdem formal zur Ausbildung anmelden würde. Dann bliebe nur die Frage (falls das alles nicht ohnehin schon zu stressig ist), was Du mit dem Amtsjahr tun würdest, ohne Deinen Arbeitsplatz zu verlieren (Du hast ja bis jetzt noch nicht gesagt, dass Du aus Deiner Firma raus willst). 8 Monate unbezahlten Urlaub macht auch nicht jeder Arbeitgeber mit.....
 
D

Daniel

Guest
Vielen Dank für die Antworten.

Ich finde die Kandidatenvoraussetzungen sowieso komisch da ich von einem deutschen Patentanwalt ausgebildet werde und das deutsche Verfahren besser kenne als das europäische da wir hauptsächlich in Deutschland anmelden. Da soll mir mal jemand im Patentamt erklären, warum ich noch zusätzlich vom Arbeitgeber angemldet werden muss. Habe die gleiche Qualifikation wie die offiziel gemeldeten Kandidaten.

Gruß
Daniel
 
G

GAST_DELETE

Guest
naja, zur Kandidatenausbildung gehört ja auch noch mehr als nur die Zeit beim Anwalt - z.B. Hagen, Übungsklausuren, AG.... Außerdem muss man ja in jedem Studiengang auch immatrikuliert sein, um Prüfungen ablegen zu können, selbst wenn man das Wissen schon vorher hat.
 
L

la-Toja

Guest
hi dane,
ich wusste gar nicht, dass Du jetzt wechseln willst. Also alles Gute.
La-Toja, du weisst schon
 
Oben