Hört, hört.

J

Jubler

Guest
Dass ich das noch erleben darf: Die FernUni hat ein Skript zum neuen UWG bereitgestellt - fast zwei Jahre nach Inkrafttreten. Nur schade, dass man es sich jetzt selbst ausdrucken muss. Ob man die Skripte nachbestellen kann (z.B. bei Verlust oder so)? Weiß das jemand hier?
 
G

grond

Guest
Jubler schrieb:
Dass ich das noch erleben darf: Die FernUni hat ein Skript zum neuen UWG bereitgestellt - fast zwei Jahre nach Inkrafttreten. Nur schade, dass man es sich jetzt selbst ausdrucken muss. Ob man die Skripte nachbestellen kann (z.B. bei Verlust oder so)? Weiß das jemand hier?
Viel wichtiger: wird nun für die Hagenprüfung erwartet, dass man das neue UWG beherrscht? Oder wird erwartet, dass man das alte beherrscht? (so oder so, eine wichtige Information)
 
J

Jubler

Guest
Na, dass das viel wichtiger ist als die Frage nach einer Papierversion finde ich nicht. Falls Deine Frage mit ja beantwortet wird, ist m. E. unmittelbar die nächste Frage, ob man auch Kursmaterial dazu bekommt - und zwar vernünftig lesbares.

Gerade aus diesem Grund gehe ich aber davon aus, dass altes UWG gefordert wird, wenn in dem jeweiligen Durchgang nur eine alte Kurseinheit vorlag. Denn formal gesehen handelt es sich um "eine neue Kurseinheit". Steht jedenfalls auf der Website.
 
W

Winterberg

Guest
grond schrieb:
Jubler schrieb:
Dass ich das noch erleben darf: Die FernUni hat ein Skript zum neuen UWG bereitgestellt - fast zwei Jahre nach Inkrafttreten. Nur schade, dass man es sich jetzt selbst ausdrucken muss. Ob man die Skripte nachbestellen kann (z.B. bei Verlust oder so)? Weiß das jemand hier?
Viel wichtiger: wird nun für die Hagenprüfung erwartet, dass man das neue UWG beherrscht? Oder wird erwartet, dass man das alte beherrscht? (so oder so, eine wichtige Information)
Solche Fragen kann letztlich nur Herr Hofmeister abschliessend beantworten. Ausser Hörensagen, Glauben und Denken wirst du aus dem Forum hierzu wenig Hilfreiches hören. Herr H. antwortet erfahrungsgemäß bereitwillig und rasch auf email-Anfragen.

Wenn Du eine definitive Auskunft hast kannst du diese hier ja publik machen.

W.
 
L

Lisa

Guest
Ich habe, obwohl das neue Skript damals noch nicht vorlag, wie auch viele Kollegen die UWG-Einsendeaufgabe nach neuem Recht beantwortet, und mir statt des Skriptes lieber in Auszügen einen Kommentar zu Gemüte geführt. Spätestens in der Patentanwaltsprüfung (ganz zu schweigen von der Praxis) wird kein Hahn mehr nach dem alten UWG krähen, ich gehe also davon aus, dass auch in der mündlichen Hagenprüfung das neue UWG relevant ist, und habe keine Lust, mich mit dem alten noch zu beschäftigen. Sich darauf zu berufen, dass ja das neue Skript noch nicht vorlag, halte ich für kurzsichtig, denn was bringt es mir, wenn ich Lernarbeit gespart habe, aber das neue UWG dann eben immer noch nicht kenne? Spätestens für die PA-Prüfung muss ich die vermeintlich gesparte Lernarbeit doch aufbringen...
 
J

Jubler

Guest
Ach, im Großen und Ganzen gilt die Rechtsprechung zum alten UWG auch zum neuen. Die Normen sind etwas umsortiert, ein paar sind weg, ein paar sind neu.

Insofern kann man mit dem neuen UWG gut leben, wenn man das alte kennt.

Abgesehen davon gibt es die Fachmeinung, dass es eh bald wieder eine UWG-Nachbesserung gibt.

Ich frage mich nur, wieso dieses Skript 1,5 MB groß ist. Sind doch nur Buchstaben drin. Oder stecken irgendwo dicke Bilder drin?
 
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