Ich habe, obwohl das neue Skript damals noch nicht vorlag, wie auch viele Kollegen die UWG-Einsendeaufgabe nach neuem Recht beantwortet, und mir statt des Skriptes lieber in Auszügen einen Kommentar zu Gemüte geführt. Spätestens in der Patentanwaltsprüfung (ganz zu schweigen von der Praxis) wird kein Hahn mehr nach dem alten UWG krähen, ich gehe also davon aus, dass auch in der mündlichen Hagenprüfung das neue UWG relevant ist, und habe keine Lust, mich mit dem alten noch zu beschäftigen. Sich darauf zu berufen, dass ja das neue Skript noch nicht vorlag, halte ich für kurzsichtig, denn was bringt es mir, wenn ich Lernarbeit gespart habe, aber das neue UWG dann eben immer noch nicht kenne? Spätestens für die PA-Prüfung muss ich die vermeintlich gesparte Lernarbeit doch aufbringen...