Haftung GF und Prokurist einer GmbH

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Guest
Hallo,

keine Ahnung ob besser im Fachforum aufgehoben, aber hier ist erstens die Frequenz höher und zweitens passt der BEitrag auch nicht wirklich ins Fachforum:
Allgemein die Frage:
Wie ist die Haftung eines Geschäftführers und vor allem eines Prokuristen in einer GmbH?
 

Horst

*** KT-HERO ***
Die Jungs haften grundsätzlich gar nicht.

Einzige Ausnahme ist die Durchgriffshaftung (aus § 43 GmbHG). Hat aber hohe Anforderung an Tat und Beweislast. Gängiges Beispiel ist die Insolvenhzverschleppung.

Meines Erachtens ist die Druchgriffshaftung die einzige Möglichkeit, den Grundsatz der GmbH zu durchbrechen.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Ich ziele natürlich auf Ansprüche Dritter gegen die Gesellschafter bzw. den Prokuristen ab.

Die GmbH selbst kann gegen die Gesellschafter natürlich aus § 43 II GmbHG und gegen den Prokuristen je nach Tatbestand bspw. aus BGB (Vertreter ohne Vertretungsmacht o.ä.) vorgehen.
 
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