C
Carl
Guest
Angesichts des bevorstehenden Amtsjahres stellt sich für mich die Frage, wie es mit den Haftungsrisiken ausschaut, wenn man als "Kollegen"-Arbeiter freiberuflich während des Amtsjahres für Kanzleien arbeitet.
Eine Haftpflichtversicherung wird man ja nicht abschließen können, da man nicht vertretungsberechtigt ist? (ebenso, wie man als deutscher Vertreter bei Beratung in ausländischen Angelegenheiten nicht versichert ist)
Andererseits beschränkt sich die Haftung auch nur auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, da der beauftragende Anwalt mit seiner Unterschrift den Kopf hinhält und als zugelassener Vertreter die ARbeit kontrollieren muß?
Eure Meinungen zu diesem Themenkomplex würden mich brennend interessieren.
Gibt es Beispiele für Haftungsfälle?
Eine Haftpflichtversicherung wird man ja nicht abschließen können, da man nicht vertretungsberechtigt ist? (ebenso, wie man als deutscher Vertreter bei Beratung in ausländischen Angelegenheiten nicht versichert ist)
Andererseits beschränkt sich die Haftung auch nur auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, da der beauftragende Anwalt mit seiner Unterschrift den Kopf hinhält und als zugelassener Vertreter die ARbeit kontrollieren muß?
Eure Meinungen zu diesem Themenkomplex würden mich brennend interessieren.
Gibt es Beispiele für Haftungsfälle?