Gründungszuschuss

Horst

*** KT-HERO ***
Dazu gab es schonmal eine Diskussionsrunde.

Die damaligen Erkenntnisse sahen gut aus. Beispielsweise wird das Amtsjahr von der Agentur eher als "Praktikum" gewertet, da man kein Geld verdient. Die Haupttätigkeit wird am Verdienst und nicht an der Zeit gemessen, so dass auch da keine Probleme auftreten. Es gab daraufhin einige, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Eine positive Rückmeldung, dass einer schwarz auf weiß eine Zusage hat, gab es bisher jedoch nicht.
 
E

Existenzgründer

Guest
Ich habe das Procedere bereits eingeleitet und und habe derzeit den Status, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld geprüft wird.

Die Vorraussetzung für den Gründungszuschuss ist, wie in dem letztem Forum kurz diskutiert, der Anspruch auf ALG I. Dieser setzt voraus, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht. In wieweit dies im Amtsjahr zutrifft wird derzeit geprüft, Ergebnisse stehen noch aus. Ein Hauptprüfungspunkt ist entsprechend auch die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (also muss dieses Zusatzblatt Schüler und Studenten mit abgegeben werden). Die Verfügbarkeit muss man ehrlicherweise mit 15 Stunden /Woche angeben (Das was vom Amt genehmigt wird). D.h.: Anspruch könnte deswegen bestehen, aber ein Problem bleint das sozialversicherungspflichte Ausbildungsverhältnis (= Beschäftigung).

Die Chancen sehe ich derzeit mit eher unter 50%. Allerdings kann man sich die Kohle problemlos nach dem Amtsjahr einfahren.
 
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