Ein Höchstlizenzsatz oder vergleichbares ist nirgends geregelt und existiert nicht. Lizenzsätze sind - wie auch Produktpreise - im Rahmen der Privatautonomie frei aushandelbar. Natürlich sollten bei der Preisgestaltung die üblichen gesetzlichen Schranken (z.B. § 138 BGB) bedacht werden.
Allerdings wird sich ein Lizenzsatz u.U. auch an dem mit einem erfindungsgemäßen Gegenstand oder Verfahren realisierbaren Gewinn richten. Wenn mittels eines neuen, patentierten Verfahrens beispielsweise eine anderweitig nur für 1.000 Euro pro kg herstallbare chemische Substanz nun auf einmal für 50 Euro pro kg hergestellt werden kann, dann kann ein im Vergleich zu den Herstellungskosten äußerst hoher Verkaufspreis und eine entsprechend hohe Gewinnmarge realisiert werden. Daß sich dies dann auch in einem entsprechend hohen Lizenzsatz niederschlägt, bedarf wohl keiner Verteifung. Aber wie gesagt, alles Verhandlungssache.
Für "übliche" Patente auf den verschiedenen technischen Gebieten existieren existieren natürlich Rahmenwerte, an denen sich eine Lizenzgebühr in etwa ausrichten wird.