Grenzlizenzsatz

F

fragender

Guest
Hallo zusammen,
gibt es eigentlich so etwas wie einen Höchstlizenzsatz wenn ein Unternehmen ein Patent eines anderen Unternehmens nutzt oder ist die Spanne nach oben offen?
Danke,
Christian
 
K

Kand.

Guest
Ein Höchstlizenzsatz oder vergleichbares ist nirgends geregelt und existiert nicht. Lizenzsätze sind - wie auch Produktpreise - im Rahmen der Privatautonomie frei aushandelbar. Natürlich sollten bei der Preisgestaltung die üblichen gesetzlichen Schranken (z.B. § 138 BGB) bedacht werden.

Allerdings wird sich ein Lizenzsatz u.U. auch an dem mit einem erfindungsgemäßen Gegenstand oder Verfahren realisierbaren Gewinn richten. Wenn mittels eines neuen, patentierten Verfahrens beispielsweise eine anderweitig nur für 1.000 Euro pro kg herstallbare chemische Substanz nun auf einmal für 50 Euro pro kg hergestellt werden kann, dann kann ein im Vergleich zu den Herstellungskosten äußerst hoher Verkaufspreis und eine entsprechend hohe Gewinnmarge realisiert werden. Daß sich dies dann auch in einem entsprechend hohen Lizenzsatz niederschlägt, bedarf wohl keiner Verteifung. Aber wie gesagt, alles Verhandlungssache.

Für "übliche" Patente auf den verschiedenen technischen Gebieten existieren existieren natürlich Rahmenwerte, an denen sich eine Lizenzgebühr in etwa ausrichten wird.
 
P

PA_IND

Guest
Anhaltswerte sind in den Richtlinien zum Arbeitnehmererfindergesetz zu finden.
 
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