Strebergarten
BRONZE - Mitglied
Servus!
Gilt die Zustellung am zehnten Tag nach Abgabe zur Post nach Regel 126 (2) EPÜ eigentlich immer?
Also auch dann, wenn die Zustellung nachweislich früher erfolgt ist (z.B. am siebten Tag mit Quittierung auf einem Rückschein)?
So wie ich das lese, kann die Zustellung allenfalls noch später gelten, wenn man den späteren Zugang nachweist (oder zumindest glaubhaft macht, weil den Nachweis ja das Amt erbringen muss), aber nicht früher als zehn Tage nach dem Ausstellungsdatum vom Amt.
Grüßle
Peter
Gilt die Zustellung am zehnten Tag nach Abgabe zur Post nach Regel 126 (2) EPÜ eigentlich immer?
Also auch dann, wenn die Zustellung nachweislich früher erfolgt ist (z.B. am siebten Tag mit Quittierung auf einem Rückschein)?
So wie ich das lese, kann die Zustellung allenfalls noch später gelten, wenn man den späteren Zugang nachweist (oder zumindest glaubhaft macht, weil den Nachweis ja das Amt erbringen muss), aber nicht früher als zehn Tage nach dem Ausstellungsdatum vom Amt.
Grüßle
Peter