EPÜ Gilt Zustellung immer 10 Tage nach Aufgabe oder ist Frist evtl. kürzer mit Rückschein

Strebergarten

BRONZE - Mitglied
Servus!

Gilt die Zustellung am zehnten Tag nach Abgabe zur Post nach Regel 126 (2) EPÜ eigentlich immer?
Also auch dann, wenn die Zustellung nachweislich früher erfolgt ist (z.B. am siebten Tag mit Quittierung auf einem Rückschein)?

So wie ich das lese, kann die Zustellung allenfalls noch später gelten, wenn man den späteren Zugang nachweist (oder zumindest glaubhaft macht, weil den Nachweis ja das Amt erbringen muss), aber nicht früher als zehn Tage nach dem Ausstellungsdatum vom Amt.

Grüßle
Peter
 

Patentonkel

GOLD - Mitglied
Ja das gilt immer, da Zustellungsfiktion. Wie Du richtig vermutest, spielt der tatsächliche Zugang nur eine Rolle wenn dieser am 11+ Tag stattgefunden hätte.

PO
 
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