Gibt es angestellte Patentanwälte??

F

Frager

Guest
Hallo,

mich würde mal interessieren, wer sich eigentlich Patentanwalt nennen darf. Ist das auch für Angestellte einer Industriepatentabteilung möglich, oder sind diese prinzipiell Patentassesoren?
Bitte wenn möglich auch eine Rechtsquelle angeben.
Danke.
 
T

The Guest

Guest
Die Rechtsquelle ist natürlich die Patentanwaltsordnung (PatAnwO): http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/patanwo/inhalt.html

Dort steht in §5, wer als Patentanwalt zugelassen wird. Der entscheidende Punkt bei Deiner Frage ist §5(2): Das halbe Jahr bei einem Patentanwalt! Dazu gibt es auch eine BGH Entscheidung (siehe Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 1999, Heft 6, S. 237f).

Wer also erfolgreich eine Kandidatenausbildung gemacht hat und bislang nur in einer "Industriepatentabteilung" gearbeitet hat, kann erst Patentanwalt werden, nachdem er das halbe Jahr in einer Patentanwaltskanzlei gearbeitet hat.

Ansonsten bleibt die Regelung nach §172. Wer schon die Europäische Prüfung hat und ein Hochschulstudium kann dann nach 8 Jahren die Prüfung bestehen und gleich Patentanwalt werden.

Diese Benachteilung der "Industrie"-Leute ist schon gemein und nicht gerechtfertigt.
 
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GAST_DELETE

Guest
The Guest schrieb:
Ansonsten bleibt die Regelung nach §172. Wer schon die Europäische Prüfung hat und ein Hochschulstudium kann dann nach 8 Jahren die Prüfung bestehen und gleich Patentanwalt werden.
Ehe es wieder Kommentare gibt: Wer die Europäische Prüfung nicht hat und/oder nur ein Fachhochschulstudium kann erst nach 10 Jahren die Prüfung nach §172 machen.
 
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Gast999

Guest
Gast:

Das ist nicht ganz korrekt. Wer ein FH-Studium hat und die EP-Zulassung kann auch nach 8 Jahren nach §172 die Prüfung ablegen. Nach §172 ist es egal, ob Uni oder FH.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Da es ja (wie bereits beschrieben) möglich ist, als Angestellter in einer Firma (keine Kanzlei) Patentanwalt zu sein, gibt es natürlich so einige.

Manche sind neben der Patentanwaltskammer auch Mitglied im VPP und versuchen so, zwischen beiden Lagern zu vermitteln. Der VPP ist ein Äquivalent zu den Patentanwaltskammern, das versucht, die Interessen der durch die PatAnwO benachteiligten "Industrie"-Leute zu vertreten.

In manchen Firmen ist es höheren Positionen vorbehalten (etwa dem Leiter einer Patentabteilung), Patentanwalt zu sein. Vergleichbar mit den Syndici Rechtsanwälten. Das kann sogar so weit gehen, dass man diese Leute extra für ein halbes Jahr freistellt, damit sie in einer Kanzlei arbeiten können.

In jedem Fall braucht man für die Zulassung zusätzlich eine eigene Kanzlei (in der Regel der eigene Wohnsitz) und muß natürlich leicht zu finden sein (etwa im Telefonbuch).

Es hängt dann (neben §41a PatAnwO) von den Vereinbarungen mit der Firma ab, was man in der Funktion als Patentanwalt (ebenso für den Rechtsanwalt) tun darf (insbesondere auch für die Firma) und was nicht.
 
P

paule

Guest
Für einen außenstehenden (und das ist der Frager scheinbar), sind die obigen, völlig richtigen Antworten sicher etwas verwirrend. Natürlich gibt es eine ganze Menge Leute, die die Ausbildung zum Patentassessor abgeschlossen haben und als angestellte Patentassessoren in der Industrie arbeiten. Patentanwalt dürfen die sich aber nur nennen, wenn sie eine Kanzlei haben, und als "Organ der Rechtspflege" eben auch hilfebedürftigen Erfindern zur Verfügung stehen. Daher nennt man das, worauf der Frager wohl abzielt, eben Patentassessor und nicht Patentanwalt.

Es gibt aber auch in einigen Kanzleien angestellte Patentanwälte, die dann aber als "Kollegenarbeiter" eher im Hintergrund bleiben und oft auch eher scheinselbständig als angestellt sind. Ein solches Angestelltenverhältnis kann beispielsweise während einer Probezeit vor der Aufnahme als Partner bestehen. Längerfristige Angestelltenverhältnisse sind aber die Ausnehme, weil die Sozietät sonst Gefahr liefe, dass der Angestellte nach einer Weile kündigt und die von ihm betreuten Mandanten in eine eigene Kanzlei übernimmt.
 
P

paule

Guest
'tschuldigung, hätte wohl besser doch die Frage lesen sollen....
 
G

GAST_DELETE

Guest
Logo gibt es angestellte Patentanwälte!

Unsere Industriepatetentabteilung ist voll davon! :)))

§ 41a PatAnwO geht ganz selbstverständlich davon aus, dass das geht!

Für Details: http://www.vpp-patent.de/ --> Standesrecht
 
F

Frager

Guest
Liebe Antworter,

herzlichen Dank für Eure schnelle Informationen.
Ich denke, das Thema und damit der Thread dürften nun abgeschlossen sein.
 
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