das kommt wohl auf die Umstände an. Wenn weiterhin Empfangsgeräte bereitgehalten werden, ist wohl auch die GEZ weiterhin fällig. Solange man irgendwie noch genug Geld zum Leben hat, kommt eine Befreiung kaum in Betracht.
Wenn die Wohnung in Essen noch behalten wird, und sowohl in München als auch in Essen Rundfunkgeräte bereitgehalten werden, werden m.E. sogar zwei GEbühren fällig.
Aber man muss die GEZ ja nicht alles wissen lassen. Du kannst natürlich auch an alle Geräte einen Griff dranschrauben, damit sie als mobile Geräte gelten, welche nur einem Standort zugeordnet werden könnten.
Ich denke, das hier ist aber nicht das einschlägige Forum für diese Fragen. Google hilft da sicher weiter. Sicher wirst du nur wenige Informationen explizit für Patentanwaltskandidaten im Amtsjahr finden - aber die Fälle sollten sich ja abstrahieren lassen. ;-)