S
Studi
Guest
Hallo zusammen,
Sehe ich es richtig, dass ein PA sehr wohl auch vor "normalen" Gerichten (AG, LG, OLG) auftreten darf, um bspw. Unterlassungsansprüche, Abmahnungen, Lizenzstreitigkeiten, etc. durchzusetzen, als auch aussergerichtliche Verfahren solcher Art durchführen? - Oder muss dies ein RA machen?
Grüße,
Studi
Sehe ich es richtig, dass ein PA sehr wohl auch vor "normalen" Gerichten (AG, LG, OLG) auftreten darf, um bspw. Unterlassungsansprüche, Abmahnungen, Lizenzstreitigkeiten, etc. durchzusetzen, als auch aussergerichtliche Verfahren solcher Art durchführen? - Oder muss dies ein RA machen?
Grüße,
Studi