Gehaltserhöhung/Umsatzbeteiligung während der Kandidatenzeit

P

paule

Guest
das Thema Anfangsgehalt ist hier ja schon ausführlich besprochen worden. Mich würden aber auch mal Eure Erfahrungen bezüglich Gehaötserhöhungen, Prämien interessieren. Haltet ihr die Bezahlung am Ende der Ausbildung für fair? konntet Ihr Euer Gehalt stark oder gar nicht steigern?

Ich weiss natürlich, dass das stark von den Leistungen des Kandidaten abhängt - vielleicht können aber ein paar Erfahrungswerte andere Kandidaten zu Verhandlungen ermutigen.

Was mich betrifft, habe ich nach etwa 1 Jahr eine kleine Umsatzbeteiligung bekommen, mit deren Hilfe ich mein Gehalt von etwa 2700 E/Monat auf knapp über 3000 Euro/Monat verbessern konnte - was den Braten nicht wirklich fett macht und auch keine Überstunden rechtfertigt.

Bin gespannt auf Eure Antworten!
 
A

AnnaNym

Guest
Eine Umsatzbeteiligung wird in meiner Kanzlei nicht so gerne gesehen (außer während des Amtsjahres), da man befürchtet, dass der Kandidat sich dann weniger Zeit zur Ausbildung nimmt (sprich: Entscheidungen nachlesen o.Ä.) und nur auf den Umsatz schielt.
Ich habe aber eine Erhöhung meines festen Gehaltes um 5% bekommen - immerhin... Die wurde nach einem Jahr ausgehandelt, vertraglich geregelt war das nicht. Ich habe aber auch schon von Kanzleien gehört, die feste Tarife haben, die im 2. Jahr der Ausbildung etwa 200 bis 250€ über dem des 1. Jahres liegen. Ich bin der Meinung, eine Erhöhung sollte schon als Anerkennung drin sein, aber man wird wohl auch im 2. Jahr der Ausbildung nicht reich.
 
B

Bla

Guest
Ich habe zum kanzleiweiten Stichtag während des ersten Jahres eines "Inflationsanpassung" bekommen (2%), zum zweiten Jahr sollte das Gehalt neu ausgehandelt werden. Ich habe ohne viel Aufwand dabei eine Erhöhung von etwa 20% gegenüber dem ersten Jahr bekommen.

Umsatzbeteiligung gibt es bei uns nicht, noch nicht einmal eine Umsatzaufstellung wird für Kandidaten erstellt, weil Umsatz in der Ausbildung kein Kriterium sein soll.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Also ich hatte wärend meiner Kandidatenzeit eine Umsatzbeteiligung. Dies fand ich für meinen Teil eher negativ. Es gab nämlich Kandidaten die nur Geld verdienen wollten und deshalb nur Anmeldungen geschrieben haben. Auf ihre Ausbildung haben sie keinen Wert gelegt, da man ja kein Geld verdient, wenn man mal eine Entscheidung ließt.

Dei anderen Kandidaten, die mehr in ihre Ausbildung investiert haben, und weniger Anmeldungen geschrieben haben, haben sich dann anhören müssen, sie würden so wenig Umsatz machen.

Aslo ich für meinen Teil halte daher nichts von dieser Art der Vergütung.

Lieber in der Ausbildung etwas weniger vedienen, dafür aber auch richtig ausgebildet zu werden ist mehr wert. Hinterher verdient man ja eh nicht schlecht.
 
N

NN

Guest
leider heißt "in der Ausbildung wenig Geld zu verdienen" nicht automatisch "eine gute Ausbildung zu bekommen".

So gesehen wäre es mir lieber, bei einer schlechten Ausbildung nicht auch noch schlecht zu verdienen.

Der (seltene?) Optimalfall wäre natürlich eine gute Ausbildung bei einer guten Bezahlung...
 
N

Nüscht

Guest
So eine Umsatzbeteiligung ist doch ein prima Mittel, um mehr Kohle aus einem Kandidaten rauszupressen.

Einen Vorteil hat es: Man trainiert gut für die EPA-Prüfung!
 
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