Gefängnis für Patentverletzer

H

Hardliner

Guest
Hurra! Endlich greifen die Behörden härter gegen Patentverletzer vor:

Zitat aus der Wirtschaftswoche (31/05):
"In Deutschland (und praktisch allen Ländern Europas) halten Politiker immer noch Sonntagsreden über die Fälscherproblematik. Doch sowohl der deutschen Polizei als auch den Staatsanwaltschaften ist die Problematik weitestgehend unbekannt. Vor allem haben es - im Gegensatz zum Zoll, der bei der Grenzbeschlagnahme sehr aktiv ist - Polizei und Staatsanwaltschaft bislang nicht verstanden, wessen Interessen sie hier dienen. Immerhin geht es auch anders: Auf der diesjährigen Messe "Interschutz" in Hannover wurde einem chinesischen Aussteller (Produktpirat), der patentgeschützte Feuerlöschgeräte anbot, nicht nur der Stand dichtgemacht, sondern durch die Polizei auch ein Aufenthalt im Untersuchungsgefängnis ermöglicht. Ein winziger Hoffnungsschimmer."
 
G

GAST_DELETE

Guest
Und zwar war das eine Glanzleistung einer in diesem Forum berühmt-berüchtigten Kanzlei in Bremen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Das kannst Du häufiger haben, wenn Du gegen die (eindeutigen) Verletzer eine gut vorbereitete Strafanzeige stellst..... (->§142 PatG)

Macht halt nur keiner....
 
G

Guest2000

Guest
Ich verstehe die Problematik nicht! *?*

Was hat das mit dieser Bremer Kanzlei zu tun? Nun gut, dass einige hier nicht gut auf Kollege G. zu sprechen sind, ist bekannt... Aber ansonsten kenne ich die Kanzlei nur als zuverlässige erfolgreiche Kanzlei in Deutschland.

Wenn ich mit meiner Position nicht zufrieden wäre, käme diese Kanzlei für eine Zusammenarbeit meinerseits neben 2-3 anderen durchaus auch in Frage. Also lasst bitte diese Andeutungen - mögliche interessierte Neulinge könnten sich dadurch fälschlicherweise abgeschreckt fühlen.
Falls es dort ernsthafte Probleme geben sollte, natürlich posten (ohne NAMENSNENNUNG) - aber Verallgemeinerungen wegen einer Person schaden zu Unrecht dem Ruf.

Viele Grüße im neuen Jahr!
 
K

Kandidatenschwämme

Guest
A

Anwalt

Guest
Na na na, gleich U-Haft...
Wenn das mal nicht um sich greift:
Jedem kann mal eine Verletzung passieren, schießlich kennt kein Mensch alle für DE gültigen Patente.
Das Problem bei 142 ist doch der Vorsatz, bzw. der subjektive Tatbestand, der sich kaum beweisen lässt. Die StA verweist deshalb gerne auf das Privatklageverfahren (§ 374 I Ziff. 8 StPO), was aber herzlich sinnlos ist und nur Geld kostet.

M.E. ist da eher die Ordnungshaft bei Wiederholung trotz EV geeignet, das tut wirklich weh...
 
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