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172er-Prüfling
Guest
Für mich als §172er für die deutsche Prüfung in 2/06 stellt sich die Frage, ob ich mir die Entscheidungen des EuGH zur GMV auch sehr tief ansehe oder ob ich diese nur überfliege und mich auf die aktuellen Entscheidungen des BGH und des BPatG konzentriere. In den letzten Jahren waren die BGH- und BPatG-Entscheidungen der Prüfungskomission ja tendenziell wichtiger. Aber wie sieht es mit der aktuellen Prüfungskommission aus?