für Prüfungs auch EuGH zur GMV oder nur BGH und BPatG?

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172er-Prüfling

Guest
Für mich als §172er für die deutsche Prüfung in 2/06 stellt sich die Frage, ob ich mir die Entscheidungen des EuGH zur GMV auch sehr tief ansehe oder ob ich diese nur überfliege und mich auf die aktuellen Entscheidungen des BGH und des BPatG konzentriere. In den letzten Jahren waren die BGH- und BPatG-Entscheidungen der Prüfungskomission ja tendenziell wichtiger. Aber wie sieht es mit der aktuellen Prüfungskommission aus?
 
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GAST_DELETE

Guest
Die "aktuelle" Prüfungskommission wechselt zum 01.01.2007. Progrnosen sind daher eher schwierig...

Grundsätzlich bildet aber die Rechtsprechung des EuGH die Grundlage für die Rechtsprechung von BGH und BPatG und ist daher nicht ganz unerheblich. Dennoch kann man sich bei allen drei Gerichten in der Regel auf die wichtigen Grundsatzentscheidungen der letzten Jahre beschränken.
 
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Prüfer

Guest
Gast schrieb:
Die "aktuelle" Prüfungskommission wechselt zum 01.01.2007. Progrnosen sind daher eher schwierig...

Grundsätzlich bildet aber die Rechtsprechung des EuGH die Grundlage für die Rechtsprechung von BGH und BPatG und ist daher nicht ganz unerheblich. Dennoch kann man sich bei allen drei Gerichten in der Regel auf die wichtigen Grundsatzentscheidungen der letzten Jahre beschränken.
... was aber auch die Kenntnis der frühreren Grundsatzentscheidungen voraussetzt.
 
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GAST_DELETE

Guest
[/quote]... was aber auch die Kenntnis der frühreren Grundsatzentscheidungen voraussetzt.[/quote]... bis zu den Anfängen des gewerblichen Rechtsschutzes zurück?

Ich denke, dass im Wesentlichen die Kenntnis der aktuellen Grundsätze sowie die Abweichung von früheren Grundsätzen (ggf. einschließlich der Gründe für die Abweichung) ausreichend ist.
 
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Prüferin

Guest
... was aber auch die Kenntnis der frühreren Grundsatzentscheidungen voraussetzt.[/quote]... bis zu den Anfängen des gewerblichen Rechtsschutzes zurück?

Ich denke, dass im Wesentlichen die Kenntnis der aktuellen Grundsätze sowie die Abweichung von früheren Grundsätzen (ggf. einschließlich der Gründe für die Abweichung) ausreichend ist.[/quote]Für ein "ausreichend" mag das ausreichend sein. Dann aber bitte keine weiteren Schwächen, sonst wird aus dem "ausreichend" ein "mangelhaft."
 
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Gert

Guest
Die Entscheidungen spielen nicht eine übergeordnete Rolle, wäre ja auch noch schöner, wenn in der Prüfung tonnenweise case law abgefragt wird. Man muss das Recht anwenden können, und das lernt man, indem man möglichst viele Entscheidungen liest und sich Gedanken macht, evtl. mit Diskutieren mit anderen oder Anfertigen von schriftlichen Arbeiten. Und wenn man mal die vielen Entscheidungen und die Diskussionen darin gelesen hat, dann kommt es auch nicht mehr darauf an, ob man jetzt Biomild oder BioID (sind sowieso beide sehr zu empfehlen) zitiert. Und: Die paar EuGH-Entscheidungen... da kommts dann nicht mehr drauf an.

BTW: Die meisten Prüfer kennen vermutlich weniger Entscheidungen als die Prüflinge.
 
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