Dapf15
BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe die Überschrift bewusst breiter gewählt, weil hier bestimmt in den nächsten Monaten noch was dazukommt.
Im Moment habe ich folgende Fragen:
1. In den Hagen-Klausuren war es ja so, dass man immer alle möglichen Anspruchsgrundlagen durchprüfen musste, auch wenn einem teilweise von Anfang an klar war, dass am Ende ein "Nein" rauskommt. Wie ist das bei den Assessorenklausuren? Wird da auch das Beschreiten verschiedener Wege erwartet, oder ist es am Wichtigsten den "richtigen" zu finden?
2. Wenn es bei einem KLausurthema in das Zivilrecht hineingeht, also beispielsweise Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB bei Verletzung des Erfinderpersönlichkeitsrechts, ist dieser Weg zu verfolgen, obwohl man als PA da seine Kompetenzen überschreitet? Sollte man darauf hinweisen, aber trotzdem durchprüfen? Oder gleich sein lassen (mit Begründung)?
3. Und noch etwas Prüfungspraktisches: Darf man das TABU "zerteilen", also zum Beispiel alles zum Design in einen Aktendulli heften, zur Marke in einen anderen, so dass man mehrere einzeln blätterbare "Heftchen" hat? Im Merkblatt steht nur, dass jeweils nur ein Exemplar des TABU zugelassen ist.
4. Kennt jemand noch andere Klausurvorbereitungskurse neben PREU? Da gibt es nämlich für Oktober keinen. Und für Nicht-Amtsjahr-Teilnehmer gibt es auch keine Möglichkeit, anderweitig Probeklausuren zu schreiben, oder?
Das war's erstmal. Danke im Voraus!
ich habe die Überschrift bewusst breiter gewählt, weil hier bestimmt in den nächsten Monaten noch was dazukommt.
Im Moment habe ich folgende Fragen:
1. In den Hagen-Klausuren war es ja so, dass man immer alle möglichen Anspruchsgrundlagen durchprüfen musste, auch wenn einem teilweise von Anfang an klar war, dass am Ende ein "Nein" rauskommt. Wie ist das bei den Assessorenklausuren? Wird da auch das Beschreiten verschiedener Wege erwartet, oder ist es am Wichtigsten den "richtigen" zu finden?
2. Wenn es bei einem KLausurthema in das Zivilrecht hineingeht, also beispielsweise Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB bei Verletzung des Erfinderpersönlichkeitsrechts, ist dieser Weg zu verfolgen, obwohl man als PA da seine Kompetenzen überschreitet? Sollte man darauf hinweisen, aber trotzdem durchprüfen? Oder gleich sein lassen (mit Begründung)?
3. Und noch etwas Prüfungspraktisches: Darf man das TABU "zerteilen", also zum Beispiel alles zum Design in einen Aktendulli heften, zur Marke in einen anderen, so dass man mehrere einzeln blätterbare "Heftchen" hat? Im Merkblatt steht nur, dass jeweils nur ein Exemplar des TABU zugelassen ist.
4. Kennt jemand noch andere Klausurvorbereitungskurse neben PREU? Da gibt es nämlich für Oktober keinen. Und für Nicht-Amtsjahr-Teilnehmer gibt es auch keine Möglichkeit, anderweitig Probeklausuren zu schreiben, oder?
Das war's erstmal. Danke im Voraus!