Werte Forummitglieder,
ich habe schon einige Beiträge hier im Forum gelesen, aber bisher leider keine Antworten auf folgende Fragen gefunden:
Wenn ich verschiedene Aussagen hier und die Zugangsvoraussetzungen an der Fernuni richtig verstanden habe, kann man die Patentanwaltsausbildung auch in der Industrie machen. Muß die Firma dazu bestimmte Vorausetzungen erfüllen/nachweisen?
Außerdem noch ein paar Fragen zum Ablauf der Ausbildung:
Üblicherweise wird man versuchen die Ausbildung samt Amtsjahr möglichst schnell hinter sich zu bringen. Aber muß man das Amtsjahr unmittelbar nach den 26 Monaten praktische Ausbildung (Industrie oder Kanzlei) machen oder kann man auch eine längere Pause dazwischen schieben? Wenn ja, wielange maximal?
Unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit während des Amtsjahres, habe ich die Frage welchen Arbeitszeitstatus das Amtsjahr hat. Vollzeitbeschäftigung? Die Frage ist, kann man das Amtsjahr in die Elternzeit legen und sich so auch ein Stück weit finanzieren? (Dafür müsste die offizielle wöchentliche Arbeistzeit unter 30 Std. liegen). Und muß man die Prüfungen unmittelbar im Anschluß an das Amtsjahr ablegen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir die eine oder andere Frage beantworten würdet.
Vielen Dank!
ich habe schon einige Beiträge hier im Forum gelesen, aber bisher leider keine Antworten auf folgende Fragen gefunden:
Wenn ich verschiedene Aussagen hier und die Zugangsvoraussetzungen an der Fernuni richtig verstanden habe, kann man die Patentanwaltsausbildung auch in der Industrie machen. Muß die Firma dazu bestimmte Vorausetzungen erfüllen/nachweisen?
Außerdem noch ein paar Fragen zum Ablauf der Ausbildung:
Üblicherweise wird man versuchen die Ausbildung samt Amtsjahr möglichst schnell hinter sich zu bringen. Aber muß man das Amtsjahr unmittelbar nach den 26 Monaten praktische Ausbildung (Industrie oder Kanzlei) machen oder kann man auch eine längere Pause dazwischen schieben? Wenn ja, wielange maximal?
Unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit während des Amtsjahres, habe ich die Frage welchen Arbeitszeitstatus das Amtsjahr hat. Vollzeitbeschäftigung? Die Frage ist, kann man das Amtsjahr in die Elternzeit legen und sich so auch ein Stück weit finanzieren? (Dafür müsste die offizielle wöchentliche Arbeistzeit unter 30 Std. liegen). Und muß man die Prüfungen unmittelbar im Anschluß an das Amtsjahr ablegen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir die eine oder andere Frage beantworten würdet.
Vielen Dank!