Fragen zur Nebentätigkeit im Amtsjahr

F

Fragekandidat

Guest
Gerne würde ich mir fürs Amtsjahr möglichst viele Stunden Nebentätigkeit vom Amt genehmigen lassen (man hat ja vorher keine Vorstellung, wieviel Zeit zum Arbeiten man haben wird, und will sich alle Möglichkeiten offen lassen...).

Wieviele Stunden kann man beantragen, ohne dass der Antrag abgelehnt wird? 15 Std., 20 St. wöchentlich? Dazu steht leider nichts in der APrO oder auf den DPMA-Seiten.

Gibt es überhaupt irgendeine Kontrolle der tatsächlichen außeramtlichen Arbeitszeit anhand der beantragten Stundenzahl, solange man die erforderliche Zeit am Amt bzw. Gericht anwesend ist? Hat die Anzahl der beantragten Stunden noch irgendwelche anderweitigen Auswirkungen (zB Krankenversicherung oder so)?

Danke schon mal!
 
G

gast

Guest
Ich weiss von Beispielfällen, dass 10 Stunden problemlos bewilligt werden, und am Telefon hat mir jemand vom DPMA die Grenze von 15 Stunden genannt. Ich denke, wenn Du mehr beantragst, sollte das Amt in guter Rechtstradition nicht den Antrag als Ganzen wegen 'Unverschämtheit' zurückweisen, sondern das Minus berücksichtigen - sprich dann eben nur die Maximalgrenze bewilligen.
 
P

paule

Guest
ich habe auch 15 Stunden in Kopf - die Quelle weiss ich aber auch nicht.
 
P

PA

Guest
Das Amt verlangt zwar einen Antrag, prüft jedoch nicht nach. Du kannst also wesentlich mehr als beantragt machen.
 
P

paule

Guest
Die Zahl ergibt sich wahrscheinlich daraus, dass §21c APrO mit "Nebentätigkeit" überschieben ist und 15 Stunden im Sinne des Sozialgesetzbuchs die Grenze zu einer Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter ist.
 
F

Fragekandidat

Guest
Danke für die Information "15" und für die interessanten Hintergrundinformationen, insbesondere die letzte von paule.
 
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