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Fragekandidat
Guest
Gerne würde ich mir fürs Amtsjahr möglichst viele Stunden Nebentätigkeit vom Amt genehmigen lassen (man hat ja vorher keine Vorstellung, wieviel Zeit zum Arbeiten man haben wird, und will sich alle Möglichkeiten offen lassen...).
Wieviele Stunden kann man beantragen, ohne dass der Antrag abgelehnt wird? 15 Std., 20 St. wöchentlich? Dazu steht leider nichts in der APrO oder auf den DPMA-Seiten.
Gibt es überhaupt irgendeine Kontrolle der tatsächlichen außeramtlichen Arbeitszeit anhand der beantragten Stundenzahl, solange man die erforderliche Zeit am Amt bzw. Gericht anwesend ist? Hat die Anzahl der beantragten Stunden noch irgendwelche anderweitigen Auswirkungen (zB Krankenversicherung oder so)?
Danke schon mal!
Wieviele Stunden kann man beantragen, ohne dass der Antrag abgelehnt wird? 15 Std., 20 St. wöchentlich? Dazu steht leider nichts in der APrO oder auf den DPMA-Seiten.
Gibt es überhaupt irgendeine Kontrolle der tatsächlichen außeramtlichen Arbeitszeit anhand der beantragten Stundenzahl, solange man die erforderliche Zeit am Amt bzw. Gericht anwesend ist? Hat die Anzahl der beantragten Stunden noch irgendwelche anderweitigen Auswirkungen (zB Krankenversicherung oder so)?
Danke schon mal!