Fragen eines Neulings...

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Nina Hubner

Guest
Hallo!

Ich habe gerade mein Studium in Biochemie beendet und bin interessiert an einer Ausbildung zum Patentanwalt.
Einige Fragen:

  • Bewirbt man sich erst bei einem Patentanwalt und stellt dann das Zulassungsgesuch wenn man eine Stelle hat oder anders herum?
  • Leidiges Thema: Ich habe keine angaben darüber gefunden, ob und wieviel in etwa man bei dem Patentanwalt in seiner Vorbereitungszeit verdient.
  • Wieviel Stunden/Woche kann man in etwa zusätzlichen Lernaufwand in der Vorbereitungszeit rechnen? (Ich kenne den Lernaufwand für eine Steuerberaterprüfung; ist das in etwa vergleichbar?)
  • Bucht man i.d.R. noch zusätzlich Kurse bei Drittanbietern um seine Chancen zu steigern? Was ist der finanzielle Aufwand? Wird man in der Regel vom Arbeitgeber unterstützt?
So, das wär's erstmal! Aber ich habe noch viel mehr fragen! Evtl. ist einer von Ihnen bereit, mir telefonisch oder auch per e-mail mehr Auskunft zu geben (Vitrifizierung[img]http://files.carookee.com/img/clear.gif[/img]@[img]http://files.carookee.com/img/clear.gif[/img]web[img]http://files.carookee.com/img/maildot.gif[/img]de).

Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe!

Nina Hubner
 
N

Nina

Guest
Tut mir leid!
Angaben über das Gehalt habe ich nun in älteren Artikeln gefunden. Daraus entnehme ich, dass man mit etwa 30.000-40.000 € / Jahr rechnen kann, richtig?

Viele Grüße,
Nina
 

Brötchen

BRONZE - Mitglied
Hi Nina,

auch ich bin Biochemiker und werde ab 1.7. in einer Kanzlei als Kandidat anfangen.

Also ich versuche mal einen Teil der Fragen zu beantworten:

  • Ich habe mir erst einmal eine Kanzlei gesucht, die mich ausbilden wollte (und deren Leute mir angenehm erscheinen). Diese Kanzlei wird mich dann beim Patent- und Markenamt anmelden (für Details kannst Du auch mal den Abschnitt Ausbildung hier beim Kandidatentreff durchlesen.)
  • Der Verdienst ist meines Wissens sehr unterschiedlich und hängt sehr stark von der eigenen Verhandlung ab. Die älteren Artikel darüber hast Du ja schon gefunden. Bei mir liegt das Grundgehalt bei 3250,- für ein halbes Jahr (Probezeit) mit Zusicherung einer Ausstockung auf 3500,-. Andere haben sich mit Übersetzungen oder bezahlten Überstunden ihr Grundgehalt noch weiter aufgebessert.
Die Fragen 3. und 4. interessieren mich ebenfalls, vor allem der zu erwartende Arbeitsaufwand für Hagen. Man hört da sehr unterschiedliches. Vielleicht könnte sich ja mal einer der "alten Hasen" zu dem Thema äußern.

Die Studiengebühren der Uni-Hagen übernimmt jedenfalls in meinem Fall mein Ausbilder.
 
G

Gast 2000

Guest
zu 3: Der Aufwand für die Hagen-Kurse ist keinesfalls mit einer Steuerberaterprüfung zu vergleichen.
Die Abschlußprüfung bedeutet Lernaufwand, aber da man normalerweise im Amtsjahr (und zuvor;-)) gut vorbereitet wurde, sind die Durchfallquoten gering.

zu 4: "Normalerweise" nein. Man kann, wenn man will - das hängt von der persönlichen Situation ab. Manche Leute brauchen das offenbar, andere nicht.
 
N

Nina

Guest
Das klingt ja alles machbar und beruhigend! Ich finde immer mehr Gefallen an dieser Ausbildung!

Viele Grüße und danke für eure Antworten!

Nina
 

Brötchen

BRONZE - Mitglied
[quote:Gast 2000]zu 3: Der Aufwand für die Hagen-Kurse ist keinesfalls mit einer Steuerberaterprüfung zu vergleichen.
Die Abschlußprüfung bedeutet Lernaufwand, aber da man normalerweise im Amtsjahr (und zuvor;-)) gut vorbereitet wurde, sind die Durchfallquoten gering.

Trotzdem würde mich jetzt mal der Lernaufwand während der 26 Monate konkret in Stunden/Woche interessieren.
 
G

GAST_DELETE

Guest
wie hoch ist denn um gottes willen der lernaufwand für eine steuerberaterprüfung?
 
N

Nina

Guest
Steuerberater habe ich nur angeführt, weil mein Lebensgefährte das gemacht hat und das war eine Tortur:

Etwa 1 Jahr lang 2 x / Woche abends und 1 x / Woche am Wochenende Kurs, zusätzlich einen Lehrbrief à 20-50 Seiten pro Woche + Probeklausuren am laufenden Band und dann eine Durchfallquote von 70-80%... das ist kein Spaß! Gott sei Dank haben wir das überstanden, denn 1 Jahr lang war das Wort "Freizeit" oder "Urlaub" in unserem Wortschatz nicht präsent!

Aber jetzt macht er ja Wirtschaftsprüfer... ;-))))) Ähnliches Procedere... ;-)
 
G

Gemini

Guest
Hallo Nina,

bevor Du Dich zu sehr auf die Patentanwaltsprüfung freust, Du darfst nicht vergessen, dass Du für die Meldung beim Amt (d.h. für die Ausbildung) ein Jahr technische Tätigkeit (nicht Diplomarbeit!) nachweisen musst.
Deswegen setze ich mich auch grad noch mit der Doktorarbeit auseinander anstatt das zu machen, was ich eigtl. schon während des Studiums als meinen Wunschberuf ausgemacht habe... ;-)

Grüße nach Martinsried, Gemini
 
N

Nina

Guest
Hallo!

Ich habe bei meiner Recherche irgendwo gelsen, dass das praktisceh Jahr nicht zusammenhängend sein muss und auch während des Studiums abgeleistet werden kann.
Ich kann insgesamt 6 Monate Praktika in der Industrie, 2 Monate Praktikum im Ausland und 2 Monate Praktikum an einem Institut nachweisen. Außerdem habe ich irgendwo gelesen, dass die Diplomarbeit auch zählt, soweit sie nicht an der Universität gemacht wurde (ich mache sie am Max-Planck Institut). Und ich habe im Moment auch einen Werksstudentenvertrag auf 19 h / Woche (als Vergütung für meine Diplomarbeit).

Aber ich bin nicht der Experte! Weiß jemand da genauer Bescheid?

Viele Grüße,
Nina
 
N

Nina

Guest
Auf dem Merkblatt zur praktischen technischen Tätigkeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Patentanwaltsordnung (PatAnwO) steht:

Zur Anerkennung führen in der Regel:

1. Praktika während des Studiums und Tätigkeiten für die Diplomarbeit, soweit manuell/experimentell gearbeitet wurde und sie außerhalb der Universität abgeleistet wurden (auch im Ausland),


2. Zeiten einer experimentellen Promotion,


3. Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft, soweit manuell/experimentell gearbeitet wurde,


4. Berufsausbildung (Lehre) in einem technischen Beruf,


5. Berufstätigkeit auf technischen Gebiet, soweit manuell/experimentell gearbeitet wurde,


6. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, soweit manuell/experimentell gearbeitet wurde.

Da ich meine Master-Arbeit nicht an der Uni mache, sondern am Max-Planck Institut und ich noch etwa 6 Moante Praktika (außerhalb der Uni) nachweisen kann, sollte das doch reichen!?

Viele Grüße,
Nina
 
G

GAST_DELETE

Guest
Servus Nina,

soll jetzt nicht doof klingen, aber ob Du die Sachen vom DPMA anerkannt bekommst oder nicht, kann Dir hier niemand sagen bzw. bindend garantieren. Ruf einfach mal beim DPMA an und frag nach. Die zuständigen Leute dort sind (meiner Erfahrung nach) sehr nett und helfen Dir gerne weiter.

Ciao
 
B

brix

Guest
Hallo Nina,

schau doch einfach mal ins Forum : dort wurden die meisten Deiner Fragen schon ausgiebigst diskutiert, vor allem die zum Gehalt.....

Guten Start!
 
G

Goldi

Guest
# Bewirbt man sich erst bei einem Patentanwalt und stellt dann das Zulassungsgesuch wenn man eine Stelle hat oder anders herum?
PatAnwAPO: Die Zulassung erfordert folgende Unterlagen:
[...]
Die Erklärung eines Patentanwaltes oder Assessors, dass er die Ausbildung des Bewerbers übernehmen werde.

-> Ergo: Erst einen Ausbilder, d.h. Stelle, suchen, und immer Klären, wann er denn die "Erklärung" abgibt (Du begibst Dich in die Hände anderer Leute, dass soll man eigentlich nie tun!)

# Wieviel Stunden/Woche kann man in etwa zusätzlichen Lernaufwand in der Vorbereitungszeit rechnen? (Ich kenne den Lernaufwand für eine Steuerberaterprüfung; ist das in etwa vergleichbar?)
Mit LK Wirtschaft und Recht im ersten Jahr:
7 Tage in Hagen, dann 6 Wochen ca. 3 h pro Woche (Einsendearbeiten 1-8), dann 6 Monate nix, dann nochmal 5 h (absolut) für Einsendearbeiten 9 und 10 als Gaudium. Ohne weitere Vorbereitung nach Hagen zur ersten Klausur.
im zweiten Jahr:
7 Tage Präsenzphase B, 6 Wochen ca. 1-2 h pro Woche (Einsendearbeiten 1-2);
2 Monate ZPO intensiv: 6-7 h/Woche
Restliche Zeit unregelmäßig alle paar Wochen wenige Stunden
Ca. 2 Wochen vor Präsenzphase C jeden Abend 1-2 h, dann Präsenz C und Klausur. Vor der Mündlichen Prüfung nochmal 3-4 h (absolut).

# Bucht man i.d.R. noch zusätzlich Kurse bei Drittanbietern um seine Chancen zu steigern? Was ist der finanzielle Aufwand? Wird man in der Regel vom Arbeitgeber unterstützt?
ZPO-Skripten aus Hagen sind schlecht, Preu-Kurs (www.preubohlig.de) ist besser (2x pro Woche, EUR 60 im Monat).
UWG-Skript aus Hagen ist zu dick, besser nur Präsenzphase B (1 Tag) und 3 Abende Preukurs. Finanzielle Unterstützung ist nicht unüblich, sollte aber ausgehandelt werden. Das volle 8-Monats-Programm halte ich aber für überflüssig.

CEIPI bietet einen Zwei-Jahres-Kurs zum EPÜ, kostet ca. 1100 € p.a., findet ca. 30 mal pro Jahr statt (unregelmäßig). Ich habe ihn nicht gebucht und halte ihn für überflüssig. Wäre aber bezahlt worden.
 
G

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Guest
Goldi schrieb:
Mit LK Wirtschaft und Recht im ersten Jahr:
7 Tage in Hagen, dann 6 Wochen ca. 3 h pro Woche (Einsendearbeiten 1-8), dann 6 Monate nix, dann nochmal 5 h (absolut) für Einsendearbeiten 9 und 10 als Gaudium. Ohne weitere Vorbereitung nach Hagen zur ersten Klausur.
6 x 3 + 5 = 23 h für das erste Studienjahr ! (Mal abgesehen von den grausamen 7 Tagen in Hagen)

Wow, nicht schlecht. Da brauch ich aber einige zeit länger.
 
S

sichfragender

Guest
Natürlich kann man mit geringem Aufwand Hagen bestehen. Aber ich behaupte mal, wenn man wirklich etwas "mitnehmen" will aus dem Fernstudium muss man schon ein wenig mehr Zeit investieren.

Mal abgesehen davon empfinde ich es als widersprüchlich, wenn man einerseits als Patentanwalt arbeiten will und andererseits kein Interesse an juristischen Themen und Fragestellungen hat. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden und es ist ja gerade das schöne an diesem Beruf, dass er jedem selbst die Wahl lässt wo und wie er seine Schwerpunkte setzt.
 
A

anononymous

Guest
Irgendwie kommt man schon bei Hagen durch.. würde aber empfehelen, die Zeit einfach zu nutzen, denn die Inhalte der ZPO und die Grundlagen des BGB braucht man auch im Amtsjahr...
außerdem.. nach einer gewissen Gewöhnungsphase kann das juristische Lernen auch Spass machen
 
G

GAST_DELETE

Guest
Hallo Nina,
bei den bisherigen Antworten wurde ein meines Erachtens sehr wichtiger Punkt bisher ausgespart. Als Biochemikerin wirst Du vermutlich ohne Promotion praktisch keine Kandidatenstelle finden. Das soll Dich jetzt natürlich nicht abschrecken, aber praktisch alle Ausschreibungen in diesem Bereich erfordern den Doktortitel und alle Anwälte und Kandidaten aus den Biowissenschaften, die ich kenne, haben promoviert. Nichts desto trotz wünsche ich Dir viel Erfolg bei der Stellensuche!
 
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