Formulierung Hauptanspruch

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amelie

Schreiber
Hallo! :)

Ich habe eine Frage zur Formulierung eines Hauptanspruchs:

"1. Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Lagerung eines Transportbehältnisses, von dessen begrenzenden Bauteilen mindestens eines durch Vibrationen zu Körperschall anregbar ist, welcher sich zu sekundärem Luftschall fortpflanzt, auf A, dadurch gekennzeichnet, dass diese Lagerung eine Dämpfungseinrichtung beinhaltet, welche die Übertragung von Vibrationen von A auf das Transportbehältnis so reduziert, dass die Entstehung von Körperschall in den das Transportbehältnis begrenzenden Bauteilen und damit der durch diesen Körperschall erzeugte sekundäre Luftschall wirksam reduziert wird."

So sieht es derzeit aus. Es handelt sich um ein relativ wenig verbreitetes Gerät, und die Ursache dafür wird in eben diesem störenden Geräusch gesehen. Aus dieser Erkenntnis resultiert der Erfindungsgedanke. Nun verhält es sich aber so, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass das Transportbehältnis schon mal auf einem normalem Stück Gummi gelagert wurde, dass ja ebenso einen vibrationsdämpfenden Effekt aufweist, bloß halt in einem viel zu geringem Maße (bei der Erfindung erfolgt die Lagerung auf Polyurethan-Elastomeren). Die Frage ist, ob und wie man den Erfindungsgedanken der WIRKSAM körperschalldämpfenden Lagerung im Hauptanspruch formulieren kann, ohne das Mittel nennen zu müssen, da dies zur Folge hätte, dass man zusätzlich noch zig Nebenansprüche mit anderen Möglichkeiten zur Dämpfung formulieren müsste. Wahrscheinlich geht das gar nicht, oder? Was meint ihr?
(zum obigen Versuch meinte ein befreundeter Anwalt, dass 'wirksam' überlesen würde und der Hauptanspruch nicht anerkannt würde)

Bin gespannt! :)
 

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Hallo Amelie,

bitte berücksichtigen Sie, dass unser Forum ein Diskussionsforum für Patentanwaltskandidaten und kein Rechtsberatungsforum für Erfinder oder Anmelder ist. Bitte lassen Sie sich von Ihrem befreundeten Anwalt einen Patentanwalt empfehlen, der Ihnen bei dieser Fragestellung behilflich sein kann.

Mit der Bitte um Verständnis
und freundlichen Grüßen

Dieter Gröbel
Redakteur
 
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