Gonzo
*** KT-HERO ***
Es scheint Verwirrung zu herrschen bzgl. der korrekten Formulierung eines Anspruchs für die 2te medizinische Indikation. Konkret geht es um die Frage, ob die Formulierung eines abhängigen Verwendungsanspruchs die Phrase "zur Verwendung" beinhalten muss oder nicht.
Soll heissen:
Anspruch 1: "Produkt X zur Verwendung in der Behandlung von Krankheit Y".
Anspruch 2: "Produkt nach Anspruch 1, wobei das Produkt zur intravenösen Applikation geeignet ist".
Stand der Technik: D1 offenbart Produkt X zur Verwendung in der Behandlung von Krankheit Z wobei X intravenös appliziert wird.
Erste Interpretation: Anspruch 2 inkludiert alle Merkmale des Anspruchs 1 und ist somit eine zweite medizinische Indikation. Da D1 die Krankheit Y nicht offenbart, sind die Ansprüche 1 und 2 neu.
Zweite Interpretation: Anspruch 2 inkludiert nicht alle Merkmale von Anspruch 1 sondern definiert nur ein Produkt welches X enthält und geeignet ist zur intravenösen Applikation.
Was meint ihr dazu?
Kennt jemand vielleicht anwendbare Rechtsprechung zu dem Thema?
Ich bedanke mich vorab herzlich für alle Antworten und wünsche schon einmal ein frohes Wochenende,
Gonzo
Soll heissen:
Anspruch 1: "Produkt X zur Verwendung in der Behandlung von Krankheit Y".
Anspruch 2: "Produkt nach Anspruch 1, wobei das Produkt zur intravenösen Applikation geeignet ist".
Stand der Technik: D1 offenbart Produkt X zur Verwendung in der Behandlung von Krankheit Z wobei X intravenös appliziert wird.
Erste Interpretation: Anspruch 2 inkludiert alle Merkmale des Anspruchs 1 und ist somit eine zweite medizinische Indikation. Da D1 die Krankheit Y nicht offenbart, sind die Ansprüche 1 und 2 neu.
Zweite Interpretation: Anspruch 2 inkludiert nicht alle Merkmale von Anspruch 1 sondern definiert nur ein Produkt welches X enthält und geeignet ist zur intravenösen Applikation.
Was meint ihr dazu?
Kennt jemand vielleicht anwendbare Rechtsprechung zu dem Thema?
Ich bedanke mich vorab herzlich für alle Antworten und wünsche schon einmal ein frohes Wochenende,
Gonzo