Gringo schrieb:
patwiz schrieb:
d.h. Du kannst ganz normal für die Kanzlei weiterarbeiten.
Bleiben acht Tage Urlaub für das ganze Jahr, wovon im Zweifel die Hälfte für die Weihnachtszeit draufgehen. Dolle Show.
Mit 8-Urlaubstagen können Sie sich schon einmal an das Anwaltsleben gewöhnen. Ich habe meinen letzten Urlaub vor zwei Jahren gemacht und davor auch nie mehr als 2 Wochen pro Jahr.
Mein Ausbilder hatte im zweiten Jahr meiner Kandidatenzeit seinen ersten Urlaub seit 10 Jahren gemacht. Davor hat er 10 Jahre quasi durchgearbeitet (incl. Wochenenden).
Nicht dass Sie glauben, dass das einer von uns toll findet. Aber die Dinge entwickeln sich leider so. Auch bei mir. Ich habe das nie gewollt und auch meinen Ausbilder damals für wahnsinnig gehalten.
Sicher werden wieder einige jetzt sagen: Selber Schuld. Ich kann's besser und mache jedes Jahr 4 Wochen Urlaub (am besten am Stück). Das mag auch bei dem einen oder anderen zutreffend sein.
Wer aber erst mal im Job ist und sich den Urlaub freikämpfen muss, weiß dass die Urlaubsfreude schon bei zwei Wochen Urlaub am Stück in eine Qual umschlägt. Erst hat man vorher wochenlang "Megastress" und dann anschließend für mehrere Wochen. D.h. ins. keine freien Wochenenden .
Im Amtsjahr kann man noch mal richtig die "Sau 'rauslassen" und entspannt mehrere Wochen Urlaub machen. Danach erst wieder im Ruhestand (wenn's gut läuft). Versaue Dir daher nicht im Amtsjahr die letzte schöne Zeit Deines Lebens mit Kollegenarbeit (über das nochwendige Maß, um Kontakt mit Deiner Kanzlei zu halten).