Finanzielles während Ausbildung beim LG/OLG

G

Gringo

Guest
Eine Frage an alle Fortgeschrittenen bzw. Vorausdenker:

Wie habt Ihr mit Eurem Ausbilder die finanzielle Situation während der Ausbildung beim Gericht für Patentstreitsachen geregelt?

Wart/seid Ihr überhaupt Vollzeit am Gericht? Oder könnt Ihr noch in der Kanzlei arbeiten?
 
P

patwiz

Guest
Im Praktikum bist Du maximal 2 Tage in der Woche vormittags in Düsseldorf am LG, d.h. Du kannst ganz normal für die Kanzlei weiterarbeiten.

patwiz
 
G

Gringo

Guest
patwiz schrieb:
d.h. Du kannst ganz normal für die Kanzlei weiterarbeiten.
Genau an der Stelle hakt meine Frage ja gerade ein. Zwei Tage pro Woche zu fehlen ist für den Ausbilder eben nicht "ganz normal". Man fehlt 40% der Zeit. Das wird er wohl kaum großzügig weiterbezahlen.

Da gibt es nun die Modelle "unbezahlter Urlaub" oder "bezahlter Urlaub". Beide Fällen sind eigentlich untragbar für einen Kandidaten, entweder finanziell einfach nicht machbar oder aber gesundheitlich. Bei zwei Monaten sind es im zweiten Fall immerhin 16 Tage des Jahresurlaubs. Bleiben acht Tage Urlaub für das ganze Jahr, wovon im Zweifel die Hälfte für die Weihnachtszeit draufgehen. Dolle Show.
 
D

Dr. No

Guest
Wieso arbeitest Du in dieser Zeit nicht freiberuflich für die Kanzlei weiter?
 
U

Urlaubsmuffel

Guest
Gringo schrieb:
patwiz schrieb:
d.h. Du kannst ganz normal für die Kanzlei weiterarbeiten.
Bleiben acht Tage Urlaub für das ganze Jahr, wovon im Zweifel die Hälfte für die Weihnachtszeit draufgehen. Dolle Show.
Mit 8-Urlaubstagen können Sie sich schon einmal an das Anwaltsleben gewöhnen. Ich habe meinen letzten Urlaub vor zwei Jahren gemacht und davor auch nie mehr als 2 Wochen pro Jahr.

Mein Ausbilder hatte im zweiten Jahr meiner Kandidatenzeit seinen ersten Urlaub seit 10 Jahren gemacht. Davor hat er 10 Jahre quasi durchgearbeitet (incl. Wochenenden).

Nicht dass Sie glauben, dass das einer von uns toll findet. Aber die Dinge entwickeln sich leider so. Auch bei mir. Ich habe das nie gewollt und auch meinen Ausbilder damals für wahnsinnig gehalten.

Sicher werden wieder einige jetzt sagen: Selber Schuld. Ich kann's besser und mache jedes Jahr 4 Wochen Urlaub (am besten am Stück). Das mag auch bei dem einen oder anderen zutreffend sein.

Wer aber erst mal im Job ist und sich den Urlaub freikämpfen muss, weiß dass die Urlaubsfreude schon bei zwei Wochen Urlaub am Stück in eine Qual umschlägt. Erst hat man vorher wochenlang "Megastress" und dann anschließend für mehrere Wochen. D.h. ins. keine freien Wochenenden .

Im Amtsjahr kann man noch mal richtig die "Sau 'rauslassen" und entspannt mehrere Wochen Urlaub machen. Danach erst wieder im Ruhestand (wenn's gut läuft). Versaue Dir daher nicht im Amtsjahr die letzte schöne Zeit Deines Lebens mit Kollegenarbeit (über das nochwendige Maß, um Kontakt mit Deiner Kanzlei zu halten).
 
D

Dr. No

Guest
Zu meinem obigen Beitrag fällt mir noch ein:

Welchen "Status" hat man denn inne, wenn man während des Praktikums am LG/OLG freiberuflich arbeitet?

Soll heißen, welche Abgaben hat man, vor allem hinsichtlich der Krankenversicherung?
 
C

Carl

Guest
@ Urlaubsmuffel:
Wie kann man im Amtsjahr entspannt die Sau rauslassen und mehrere Wochen Urlaub nehmen?

Meines Wissens hat man genau 16 Tage Urlaub, wovon ja schon 4-5 Tage für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr draufgehen. Oder ist die Präsenzpflicht im Amtsjahr doch nicht so streng?
 
G

gast

Guest
Carl schrieb:
Meines Wissens hat man genau 16 Tage Urlaub, wovon ja schon 4-5 Tage für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr draufgehen. Oder ist die Präsenzpflicht im Amtsjahr doch nicht so streng?
In der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr findet meist eh nichts statt. Wenn Du da keinen Urlaub einreichst und trotzdem zu Deiner family fährst, wird das niemanden stören.

Im Übrigen ist nicht an jedem Tag eine Veranstaltung. Wenn Du Deine Urlaubstage "richtig" legst, kannst Du auch ohne offiziell schwänzen zu müssen längere Abschnitte im Süden oder sonst wo verbringen.
 
R

Richter am LG

Guest
gast schrieb:
Im Übrigen ist nicht an jedem Tag eine Veranstaltung. Wenn Du Deine Urlaubstage "richtig" legst, kannst Du auch ohne offiziell schwänzen zu müssen längere Abschnitte im Süden oder sonst wo verbringen.
Soso...
 
G

GAST_DELETE

Guest
Mich würde interessieren welchen "Status" man denn inne hat, wenn man am LG/OLG arbeitet?

Wird man dort wie im Amtsjahr "angestellt"?
Wäre ja von hnteresse hinsichtlich der Krankenversicherung...

Wie kann man es handhaben, wenn die Hagenzeit genau in diese Phase fällt? Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht?

Danke.
 
C

Carl

Guest
Am LG bzw. OLG hast Du gar keinen beschäftigungsrechtlichen Status. Du bist sozusagen Gast und mußt lediglich eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz abgeben, damit Du z.B. bei Verrat von Geheimnissen strafrechtlich wie ein Angestellter bzw. Beamter behandelt werden kannst.

Die Krankenverischerungspflicht hängt ausschließlich davon ab, ob Du weiterhin bei der Kanzlei angestellt bist, Privatier bist oder selbständig arbeitest...
 
R

Robby

Guest
Der Ausbilder ist dazu gehalten, dem Kandidaten die Ausbildung am LG zu ermöglichen (so oder so ähnlich will es der Gesetzgeber oder dessen Stellvertrer). D.h. der Kandidat geht während seiner ganz normalen Arbeitszeit hin. Ich kenne Kanzleien, die zahlen Reisekosten.... Schließlich handelt es sich um 2 Monate von 26 Monaten. Kurze Rechnung: etwa 16 Tage beim Gericht gegenüber etwa 400 Arbeitstagen: 4%. Bei Gericht halbtags: 2%.
 
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