FH-Studiengang

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Natalie

Guest
Hallo,
ich habe nach meinem sehr guten Abitur an der FH Köln studiert, da ich sonst den Schwerpunkt physikalische Optik nicht hätte studieren können. Auch hier habe ich einen guten Abschluß gemacht, aber eben einen FH -Abschluß. Einen Masterstudiengang gab es bei mir leider nicht. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit die weitere Ausbildung zum Patentanwalt machen zu können?
Für Tipps jeder Art bin ich sehr dankbar!
Grüße
Natalie
 
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Gast999

Guest
Schau mal bitte die alten Threads durch, da müßte es etliche geben, wo alles drinsteht, was Du wissen willst.
 
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Gast999

Guest
Wasserträger: Wobei lediglich die erste Antwort in diesem Thread zumindest einen gehaltvollen Teil enthält. Der Rest des Thread ist Müll. Es muss da noch mehr geben.
 
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Patty

Guest
schau mal unter dem Stichwort "Quereinsteiger" und "FH-Abschluss als Zugangsvoraussetzung"

außerdem empfehle ich Dirin Bezug auf die Ausbildung zum EPA mal beim Europ- Patentamt nachzufragen (Juristische Abteilung) Es gibt dazu auch 2 frische Entscheidungen, die Du auf der homepage des EPA findest: D0008/04 und D00015/04

Viel Sapß beim Lesen!
 
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AnnaNym

Guest
Für den dt. Patentanwalt: ja, aber nur nach §172 PatAnwO, d.h. 8 Jahre Berufserfahrung im Patentwesen sind nötig.

Abgesehen davon: wie gut oder sehr gut Dein Abi war, spielt keine Rolle, und auch die Note des FH-Diploms ist höchstens bei der Stellensuch, nicht aber für die Zulassung erheblich.
 
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GAST_DELETE

Guest
ANnaNym schrieb:
Abgesehen davon: wie gut oder sehr gut Dein Abi war, spielt keine Rolle, [...].
Das nicht, auf die Abinote im Fach Deutsch wird jedoch zuweilen schon geachtet (kein Scherz!).
 
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Natalie

Guest
Vielen Dank für die Tipps!
Ich werde mal sehen, ob ich aus den Infos was für mich machen kann. Danke auch, dass es so schnell ging.
Grüße
 
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