Feld V. des PCT-Antrags

pak

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

durfte kürzlich selbst mal einen PCT-Antrag (Internationale Anmeldung mit Inanspruchnahme der Priorität einer Deutschen Voranmeldung) ausfüllen und bin dabei über das Feld V. "gestolpert" (siehe Anlage).

Deutschland bei der Bestimmung auszunehmen, ergibt doch nur einen Sinn, wenn Deutschland Anmeldeamt ist, um auf diese Weise den Automatismus des Art. III § 4 (2-3) IntPatÜG zu verhindern, d. h. man muss tätig werden, damit die frühere Deutsche Anmeldung, deren Priorität für die PCT-Anmeldung in Anspruch genommen wurde, als zurückgenommen gilt.

Ist das EPA (und nicht das DPMA) das Anmeldeamt, ist das Feld V egal, oder ?

Danke
pak
 

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