Patentschreiberling

Vielschreiber
Hallo,

nach Teil 2 des EuPAG können sich dienstleistende europäische Patentanwälte (hier nicht der European Patent Attorney) im Meldeverzeichnis bei der Patentanwaltskammer registrieren lassen, sofern sie in einem anderen Mitgliedstaat zur Ausübung des Berufs des Patentanwalts rechtmäßig niedergelassen sind.

Kann ein im Meldeverzeichnis registrierter dienstleistender europäischer Patentanwalt auch inländische Mandanten vor dem DPMA vertreten, z.B. bei einem Einspruch oder einer Gebrauchsmusterlöschung?

Vielen Dank

Patentschreiberling
 
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