EU-Zulassung über Jurastudium in Liechtenstein ??

patwolf

Schreiber
Also, ich habe soeben von einem Repetitor erzählt bekommen,
einen "heißen Tip" bekommen (?), dass man in Liechtenstein eine EU-Zulassung über ein Eignungsfeststellungsverfahren bekommen können soll, nach nur einem Examen (bin Wiederholer 1. Staatsexamen Jura zur Notenverbesserung).

Weiß jemand, ob es in Liechtenstein tatsächlich eine jur. Fakultät gibt (ich finde da nur eine techn. Hochschule) und wie dieser Weg tatsächlich funktioniert ?

Ich suche Leute, die im März 2007, das erste jur. Staatsexamen
schreiben/wiederholen, Schwerpunkt Gewerbl. Rechtsschutz,
gerne melden bei patwolf@gmx.de.

Let's rock it.

Mit bestem Gruß
+patwolf
LawTec
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

soweit ich weiß, gilt in Liechtenstein die Rechtsordnung der Schweiz. Soll heißen, was in Liechtenstein geht geht nur weil die Schweiz dies auch ermöglicht.

Gruß

Alex
 
G

gast

Guest
ja das geht, allerdings nur für kandidaten mit wohnsitz in liechtenstein.
 
G

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Guest
Alex:jura schrieb:
Hallo,

soweit ich weiß, gilt in Liechtenstein die Rechtsordnung der Schweiz. Soll heißen, was in Liechtenstein geht geht nur weil die Schweiz dies auch ermöglicht.

Gruß

Alex
Das ist ganz definitiv falsch. Liechtenstein ist ein souveräner Staat mit eigener Gesetzgebungskompetenz, und der Fürst würde Dir den Kopf abreissen...

Eine Ausnahme (!) betrifft das Patentwesen. Hier gibt es einen Vertrag CH/LI, dass CH-Patente auch in LI Gültigkeit entfalten.

Die Ausnahme endet aber schon bei der Patentanwaltschaft. Die Schweiz kennt (noch) keine Berufsordnung für Patentanwälte, LI sehr wohl.

Für die Anerkennung von irgendwelchen Titeln nicht ganz unwichtig: LI ist EFTA-Mitglied, CH nicht. Eine Anerkennung von LI-Titeln oder LI-Zulassungen in DE (z.B. Rechtanwaltszulassung, s. Eingangsfrage) läuft über die Schiene EWR/EFTA-Vertrag, die Anerkennung von CH-Titeln in DE läuft dagegen über die Schiene "bilaterale Verträge CH-EU oder CH-DE".

Die Eingangsfrage kann ich aber auch nicht beantworten. Wie schon ein Vorredner feststellte, dürfte das wohl ohne Wohnsitz in LI schwierig werden (und ein Wohnsitz in LI ist praktisch nicht zu erhalten, LI ist diesbezüglich von der EWR/EFTA-Personenfreizügigkeit ausgenommen).
 
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